Archiv 2019

Finanzierungskonzept neuer Sportplatz in Niederhadamar

Stellungnahme der FWG Hadamar zum Finanzierungskonzept der Sportanlage „Am Zipfen“ (Sportplatz Niederhadamar)

Der Bericht in der NNP vom 5.2.2019 erweckt den Anschein, als sei das Finanzierungskonzept für den Sportplatzneubau beschlossene Sache. Es ist beschlossene Sache, aber nur für die CDU und WfH. 

Die FWG Hadamar hat in der HFA- Sitzung den Antrag gestellt, das Projekt nach den gültigen und einstimmig mit allen Fraktionen beschlossenen Vereinsförderrichtlinien in Höhe von 19%, das sind rund 300.000 €, zu fördern. Alle weiteren Zuwendungen halten wir für nicht verantwortbar gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie absolut unfair den anderen Vereinen gegenüber, die, wie der Sportverein auch, eine hervorragende Jugendarbeit leisten. 

Nun soll das ganze Projekt aus den Mitteln der Hessenkasse finanziert werden. Dieses „Wahlgeschenk“ der hessischen Landesregierung in Höhe von ca. 3,2 Mio €  haben die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt letztendlich selbst durch stetige Steuerhöhungen finanziert. Und nun sollen nach dem Willen der CDU ca. 650.000 € aus den Mitteln der Hessenkasse zuzüglich zu den 300.000 € Vereinsförderung in das Sportplatzprojekt fließen. Zusammenfassend: knapp 1 Million für 350 aktive Fußballer. 

Sehr befremdlich ist für die FWG weiterhin die von der CDU geplante Zuteilung der Gelder aus der Hessenkasse. Demnach soll sich die Höhe nach der Einwohnerzahl der Stadtteile richten, was den Löwenanteil für Niederhadamar rechtfertigen würde, da ja auch dort, nach Aussage eines CDU Mitglieds, die meisten Steuern bezahlt werden würden. Nennt man diesen Ansatz vielleicht Kirchtumpolitik? Wollen wir reiche und arme Stadtteile? Dann nur weiter so!Die FWG fordert eine Verwendung der Mittel aus der Hessenkasse, die der gesamten Stadt, also allen Bürgern zu Gute kommt und nennt z.B. die Straßen- und Kanalsanierung, die Erneuerung der altersschwachen Schwimmbadtechnik, die Anschaffung eines kleinen Busses für die Stadtjugendpflege, eine zentrale Entkalkungsanlage. Natürlich sollen auch die Bedürfnisse der einzelnen Stadtteile berücksichtigt werden. Oberzeuzheim z.B. hätte gern einen Rad/Fußweg nach Steinbach.
Projekte dieser Art sollten diskutiert und abgewogen werden. Mit dem Sportverein Rot-Weiß Hadamar sollten wir gemeinsam nach einer Lösung suchen, um dem Platzbedarf zu den Haupttrainingszeiten gerecht zu werden.

Redebeitrag zum Sportplatzprojekt in Niederhadamar

(Stadtverordnetenversammlung 20.02.19)

Die FWG ist nicht gegen den Sportverein und auch nicht gegen den Bau einer neuen Sportanlage. Es geht uns um eine verantwortbare und gerechte Finanzierung. 
Was sich hier anbahnt, ist ein Skandal!

Über 1 Mio € sollen an einen einzigen Verein fließen, der ein Projekt von 1,6 Mio € plant. 

Denn zu den hier genannten 925 000 € sind noch die Altlasten vom Sportgelände an der Faulbacher Straße von 180 000 € zu rechnen und der Grundstückspreis für das zugekaufte Land für die geplante Erweiterung des Fußballfeldes in Niederhadamar, welches nun auch in Erbpacht an der Verein gehen soll. 

Und zwar 925.000 € aus den Mitteln der Hessenkasse, wovon die Stadt übrigens 10 % Eigenmittel zusteuern muss, die zur Verwendung von nachhaltigen Investitionen gedacht sind. Das ist fast ein Drittel! 

Die FWG weiß um die hervorragende Jugendarbeit, die der SV Rot Weiß Hadamar leistet, genau wie alle anderen Vereine in der Stadt eben auch eine hervorragende Jugendarbeit leisten. 

Womit wir beim Thema Gerechtigkeit wären.

Um allen Vereinen gerecht zu werden und auch, um den ihnen eine Verlässlichkeit über die Höhe des zu erwartenden Förderzuschusses zu geben, haben wir vor ca. 3 / 4 Jahren fraktionsübergreifend in den Vereinsförderrichtlinien einen Förderbetrag in Höhe von 19% festgelegt. 

Nun hat der SV ein großes Projekt in einem Umfang von 1,6 Mio € geplant, und schwups, sollen die geltenden Förderrichtlinien nicht angewendet werden. 

Wie will man jemals anderen Vereinen erklären, dass für sie die Vereinsförderrichtlinien wieder Gültigkeit haben?

Dass ihnen keine pro Kopf- Förderung von rund 80 000 € zusteht?

In der letzten HFA Sitzung hat die FWG den Antrag gestellt, den Bau des Sportplatzes und des Vereinsheims nach den gültigen Förderrichtlinien in Höhe von 19 % zu fördern. Diesen Antrag werden wir auch heute nochmal als Änderungsantrag zur vorliegenden Beschlussvorlage stellen.