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Aktuelles Geschehen

In der 1. Stadtverordnetenversammlung im neuen Jahr stellten die Fraktionen CDU, WFH und SPD einen gemeinsamen Prüfantrag zum Freizeitgelände in Oberzeuzheim. Unsere Fraktionsvorsitzende Janine Langel äußerte sich hierzu mit dem folgendem Redebeitrag:

Liebe Gäste der Stadtverordnetenversammlung, sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Herzlichen Glückwunsch!

Es ist ihnen mit den Fraktionen der CDU, SPD und WfH erneut gelungen, weitere dicke Steine der Umsetztung des Freizeitgeländes in den Weg zu legen. Wir hatten schon die größten Bedenken, dass Ihnen nichts mehr einfällt.

Es ist schon eine großartige Leistung, sich immer neue Hindernisse und Bedingungen einfallen zu lassen und sicher sehr ärgerlich, dass immer wieder alle Forderungen erfüllt wurden.

– Der Ortsbeirat soll sich einbringen

– Die Jugendlichen sollen befragt werden

– Demokratie Leben hier, Demokratie Leben dort.

Übrigens – was muss das für ein Tritt vors Schienbein für den Ortsbeirat Oberzeuzheim sein, welcher sich von Beginn an für das Projekt ausgesprochen und sich eingebracht hatte. Ebenso für den Sportverein Oberzeuzheim und für die Bürgerinnen und Bürger von Oberzeuzheim.

Allen wurde, trotz der Änderungs- und Ergänzungsanträge, nicht zu vergessen den zusätzlich eingestellten 50T€ durch die CDU, die ganze Zeit vorgegaukelt, dass es nun endlich zu einer Umsetzung in Oberzeuzheim kommt. Schließlich wurde nun auch die letzte Bedingung erfüllt – die Befragung der Jugendlichen, die auftragsgemäß durchgeführt und präsentiert wurde. 

Der Prüfantrag, der hier jetzt als Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorgelegt wird, ist einfach nur noch lächerlich. Er dient weiterhin der Beschäftigung des Magistrats und der Verwaltung, wobei der Magistrat schon damals beauftragt wurde verschiedene Alternativen zu prüfen und zu dem Ergebnis kam, dass nur der Sportplatz in Oberzeuzheim in Frage kommt, um das Konzept zu verwirklichen.

Der Prüfantrag sieht so aus als hätten die drei Fraktionen das Konzept eines altersübergreifenden Freizeitgeländes nach drei Jahren immer noch nicht verstanden.

Falls es jedoch verstanden wurde, bleibt nur übrig, dass die Fraktionen scheinbar zu feige sind, zuzugeben, dass sie das Freizeitgelände an sich für unsere Kinder und Jugendlichen einfach nicht wollen.

Vielleicht haben sie auch Bedenken, dass diese Einstellung in der Bevölkerung nicht gut ankommen könnte.

Keine Sorge, dahingehend ist ihr Ruf eh schon ruiniert.

Wer sich Gedanken macht, ob ein Freizeitgelände in Oberzeuzheim für welches 210.000€ bereitgestellt wurden, angenommen wird oder nicht, aber gleichzeitig ein Klohäuschen in Mannebach für 280.000 Euro bauen will, welches maximal 10 Tage im Jahr genutzt werden wird, braucht sich um seinen Ruf auch nicht mehr zu sorgen.

Am 29.11.2023 fand die letzte Stadtverordnetenversammlung für das Jahr 2023 statt, auf der es galt über den vorgelegten Doppelhaushalt 2024/25 abzustimmen. Unsere Fraktionsvorsitzende Janine Langel hielt hierzu die folgende Haushaltsrede:

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrte Damen und Herren,


vor uns liegt ein Haushaltsentwurf, der von der Verwaltung mit hohem Aufwand erarbeitet
und genehmigungsfähig dem Magistrat vorgelegt wurde. An dieser Stelle vielen Dank an
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Im Magistrat wurde der
Haushaltsentwurf in einer Klausurtagung geprüft und nur einige wenige Positionen
verändert. Auch hier unser Dank an die Mitglieder des Magistrats.


Ziel von Verwaltung und Magistrat war es, einen genehmigungsfähigen Haushalt, der ohne
Steuererhöhung auskommt, der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Verwaltungsseitig vollkommen nachvollziehbar.


Es ist unsere absolute Pflicht, mit Steuergeldern sehr sorgsam umzugehen.
Jede Ausgabe muss gut durchdacht sein und für die Bürgerinnen und Bürger einen
Mehrwert bringen. Sei es die Erhaltung und den Ausbau der Infrastruktur oder einer
Steigerung des Wohnwerts.
Und hier kommt die Politik ins Spiel.
Jede Fraktion setzt dort so ihre Prioritäten.


Die einen wollen endlich den Neubau ihrer Toilettenanlage für nunmehr 285.000€, also
nochmal 35.000€ mehr, realisieren.
Die FWG kämpft immer noch für die Umsetzung des Freizeitgeländes für Kinder und
Jugendliche aus dem gesamten Stadtgebiet für 210.000€, und hat dafür keine weiteren
Mittel beantragt. Es gibt sogar schon seit 2020 einen gültigen Stadtverordnetenbeschluss.
Aber die Umsetzung wurde erfolgreich verzögert. Uns bleibt nur die Hoffnung auf eine
Umsetzung in 2024.
Die Priorität der Fraktionen ist leicht erkennbar.


Die Toilettenanlage wurde nun mit Zustimmung der CDU, WfH und Grünen Fraktion
beschlossen, und niemanden stört, dass dafür auch noch die großen Laubbäume gefällt
werden müssen. Noch nicht mal Bündnis 90/Die Grünen bestehen auf den Erhalt der
Bäume und lassen sich mit einer wage angesprochenen Ersatzbepflanzung abspeisen.
Es soll irgendwo eine Ersatzpflanzungen geben, aber niemand, der hier sitzt, auch nicht
die Jüngsten, wird diese Ersatzpflanzung in der Höhe erleben, wie die Bäume jetzt sind.
Die örtliche Klimaverbesserung, den Platz und Häuser zu beschatten und damit zu einer
wesentlichen Funktion der Temperaturabsenkung in den kommenden Hitzesommern in
diesem Bereich beizutragen, wird aufgegeben.
Stadtbäume als nachwachsenden Rohstoff für die Industrie mit Waldbewirtschaftung zu
vergleichen halten wir den Klimaschutz in Städten betreffend für ignorant.
Möge der Bürger bewerten, ob ein Klohäuschen, welches an 7 bis 10 Tagen im Jahr
genutzt werden wird, 285.000€ Steuergelder wert ist.
Die FWG hatte einen hochwertigen Toilettenwagen als Alternative zum Neubau beantragt,
nutzbar in allen Stadtteilen.


Die FWG hat den Antrag gestellt, das alte Vereinsheim vom SV Rot- Weiß zu erwerben
und zu einer multifunktionalen Kinderbetreuungseinrichtung für das gesamte Stadtgebiet
umzubauen. Sicherlich ist dieses Projekt mit Investitionskosten verbunden. Wir haben inkl.
Erwerb mit 500.000€, verteilt auf drei Jahre, abzüglich der Fördergelder, gerechnet. Damit
wären wir auf Jahre hinaus sehr gut auf alle erdenklichen Situationen aufgestellt z. B. Bei
Engpässen der Betreuungsplätze, die nicht immer verlässlich kalkulierbar sind bspw.
durch Zuwanderung bzw. Zuzug. Und wir könnten den Krippen, Kindertageseinrichtungen,
Grundschulen und Jugendlichen im Rahmen der Stadtjugendpflege ein wertvolles Angebot
machen.
Unser zukunftsorientiertes Konzept wurde sehr gut in der NNP vorgestellt und ist auch auf
unserer Homepage nachzulesen.
Leider fand dieses Konzept keine Mehrheit.
Natürlich haben wir uns auch Gedanken über die Finanzierung der Multifunktionalen
Kinderbetreuungseinrichtung gemacht und insgesamt ein Einsparungspotential in Höhe
von 187T€ erkannt. Wissend, dass es sich um ein relativ Umfangreiches aber
bedeutendes und zukunftsorientiertes Projekt für unsers Stadt handelt, hatten wir die
anderen Fraktionen zum Mitwirken eingeladen, stießen aber leider auf keine Resonanz.


Und jetzt noch zu einem haushalterischen Kinkerlitzchen. Es geht um 2.000€.
Die FWG beantragte auf Wunsch der Jagdgenossenschaft Oberzeuzheim einen Zuschuss
in Höhe von 2000€ zur Anschaffung eines Drainagespülgerätes, dessen Gesamtkosten
sich auf 20.000€ belaufen.
Die geplanten Einsätze wurden im Ausschuss, auch für Laien gut verständlich, erklärt. Die
Entlastung des Bauhofes wurde deutlich und gerade im Hinblick auf die Starkregenfälle in
den letzten Jahren und die uns noch bevorstehenden Maßnahmen, welche aufgrund der
uns vorliegenden Fließpfadkarten notwendig werden, sollte man meinen, dass dieses
Angebot dankend angenommen wird.
Erschreckenderweise war dem leider nicht so und es wurden sogar Bedenken
dahingehend geäußert, dass nun jede Jagdgenossenschaft 2000€ als Zuschuss für ein
Drainagespülgerät beantragen würde. Ganz ehrlich! Dafür sollten wir dankbar sein. Selbst
wenn jede Jagdgenossenschaft 2000€ beantragen würde, so kommen wir auf insgesamt
10.000€, entlasten unseren Bauhof und ergreifen endlich weitere sinnvolle Maßnahmen.
Da die Mehrheitsverhältnisse sich im HFA etwas anders darstellen als in der Stvv., hoffen
wir, dass Sie heute die Chance und Wichtigkeit erkennen und dem Antrag, den wir heute
erneut stellen werden, zustimmen.


Gefehlt hat uns doch bei allen beantragten Maßnahmen der anderen Fraktionen eine
entsprechende Gegenfinanzierung zu nennen. Die FWG hatte ihre Hausaufgaben
gemacht und Einsparungen in Höhe von 187T€ beantragt, um somit die Finanzierung der
Multifunktionalen Kinderbetreuungseinrichtung in 2024/25 zu sichern. Wie bereits erwähnt, hat unser Antrag leider keine Mehrheit gefunden.

Dafür haben andere Fraktionen die Einsparungen und Mittel darüber hinaus für ihre Prioritäten genutzt.
Der Haushalt 2024/25 ist derart knapp bemessen und nicht alle zu erwartenden Kosten
sind definitiv bekannt, sodass wir ganz stark davon ausgehen, dass es zu einem
Nachtragshaushalt kommen wird.


Nach intensiver Beratung werden wir dem Haushalt mehrheitlich zustimmen. Unsere
Zustimmung erfolgt jedoch unter größten Bedenken hinsichtlich einiger Prioritäten und mit
Blick auf den bevorstehenden Nachtragshaushalt. Wir können vielleicht in diesem Jahr die
Steuererhöhung noch abwenden. Aber hier gibt es nichts schön zu reden. Wir befinden
uns, wie viele andere Kommunen auch, in einer sehr angespannten Haushaltslage und
wünschen uns endlich eine in die Zukunft gerichtete Politik, zum Wohle aller Bürgerinnen
und Bürger in unserer Stadt. Wir fordern den Verzicht auf Prestigeprojekte, die nur ein
relativ kleines Klientel befrieden und erwarten dringend, dass endlich die Pflichtaufgaben
in den Fokus geraten und dazu gehört für die FWG der Erhalt und die Instandhaltung der
Infrastruktur genauso dazu wie die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, sprich der
Familien in der Stadtentwicklung in den Fokus zu nehmen.

In den Haushaltsberatung 2024/2025 hat sich unsere Fraktion für die Errichtung einer multifunktionalen Kinderbetreuungseinrichtung im alten Sportheim in Niederhadamar eingesetzt. Leider fand dieses Projekt keine Zustimmung in den anderen Fraktionen.

Multifunktionale Kinderbetreuungseinrichtung

Erwerb und Umbau des alten Vereinsheims des SV RW Hadamar zu einer multifunktionalen Kinderbetreuungseinrichtung, geeignet für die zeitlich begrenzte Betreuung von: 

– U3 Krippenkinder BIM / Villa Musica

– Ü3 Kinder aus allen Kindertagesstätten aus dem Stadtgebiet

-Grundschulen

-Stadtjugendpflege (Filmabende/Ferieangebote)

Ziele:

– Qualitätssicherung durch Erweiterung des pädagogischen Angebots

– Waldrandlage ermöglicht „Waldwochen“ zur Steigerung des Umweltbewusstseins, 

  Förderung der Sinneswahrnehmung und Kreativität in einem naturnahen Umfeld

– Ein Lernort außerhalb der gewohnten Einrichtung motiviert Kinder, sich neu zu orientieren und fördert das soziale Miteinander

– temporäre Entlastung durch Entzerrung der derzeitigen, teilweise sehr beengten Raumsituation (rollierendes System) 

– Auch Angebote, die mit einer Übernachtung einhergehen, sind möglich.

Fazit:

Mit dieser „multifunktionalen Kinderbetreuungseinrichtung“ hätte die Stadt Hadamar ein pädagogisch äußerst wertvolles Angebot für alle kleinen und großen Kinder im gesamten Stadtgebiet, welches niedrigschwellig nutzbar wäre. 

Kosten:

Der Umbau wird hier mit 500.000 € abzüglich möglicher Fördermittel kalkuliert.  (Diese Kosten hält auch der Bürgermeister für realistisch) Im Haushalt 2024/ 25 wären je 250.000 € einzustellen. Die erforderlichen Mittel sind schwer, aber nicht unmöglich, gegenzufinanzieren.  Mit dieser einmaligen Investition schaffen wir einen nachhaltigen Mehrwert für die Kinder in unserer Stadt mit allen Stadtteilen. (Familienfreundliches Hadamar)  Die Betriebskosten beschränken sich auf Wasser, Strom und Heizung. 

Zusätzliche Personalkosten entstehen nicht. 

Weitere Nutzungsmöglichkeit, falls eine Notwendigkeit entstehen sollte:

Zur Zeit kann die Stadt Hadamar allen U3 und Ü3 Kindern im Stadtgebiet einen Kitaplatz anbieten. Das war nicht immer so. Zum März 2023 fehlten etwas über 40 Plätze. 5 Ü3 Plätze konnten durch die Erweiterung der Betriebserlaubnis des Waldkindergartens geschaffen werden. Weitere 20 Ü3 Plätze sind vorübergehend in der Villa Musica  eingerichtet worden. Zusätzlich wurde mit dem Bistum über die Anmietung von Räumen im Konvikt gesprochen. Hier sollen weitere 20 Ü3 Plätze geschaffen werden. Die aktuelle Situation wird sich mit der Errichtung der 3-gruppigen Kita (75 Plätze) an der Faulbacher Straße entspannen. 

Letztendlich nicht kalkulierbar:

Wie viele U3/Ü3 Plätze werden zukünftig zusätzlich benötigt?Neubaugebiet Depant

-Neubaugebiet Caritas

-Integrationskinder (Reduzierung der Gruppengröße)

-Zuwanderung aus EU Ländern

-Zuweisung geflüchteter Familien

Diese Bedarfe sind nicht seriös zu kalkulieren. Weder in Zahlen noch in der Dauer. Es wäre für unsere Stadt und unsere finanziellen Mitteln zukünftig ein großer Vorteil hier flexibel reagieren zu können. Sollte ein Bedarf entstehen, der in unseren bestehenden Einrichtungen vorübergehend nicht gedeckt werden könnte, würde die multifunktionale Kinderbetreuungseinrichtung diese Situation ohne großen Aufwand entspannen. Die angedachte Einrichtung unterliegt in der Ausgestaltung nicht den Ansprüchen einer DIN- gerechten Kindertagesstätte, da sie Qualitätssteigerung und temporären Betreuung dient (Siehe Betriebserlaubnis Konvikt). Die angedachte Einrichtung würde jedoch z. B. jederzeit ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand die Etablierung einer Waldgruppe ermöglichen.

Fazit: 

Die Stadt wäre hinsichtlich jeder Perspektive mit dieser Einrichtung in Zukunft nachhaltig sehr gut aufgestellt, daher ist die einmalige Investition nachhaltig und deshalb verantwortbar.  Im Stadtgebiet Hadamar gibt es keine weitere Immobilie, keinen weiteren Standort, der alle genannten Nutzungsmöglichkeiten bietet. 

Am 2.12.2022 fand die letzte Stadtverordnetenversammlung für dieses Jahr statt. Es folgt der Redebeitrag unserer Fraktionsvorsitzende Janine Langel zum TOP 4: „Auswirkungen der Preissteigerungen auf den städtischen Haushalt –
Bericht über den aktuellen Stand und Beratung und Beschlussfassung
über die weitere Vorgehensweise“

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,

die letzte HFA-Sitzung in diesem Jahr, in der ein letztes Mal über die Prioritäten bzw. Projekte der Hessenkasse diskutiert wurde, war chaotisch. Es wurden Anträge eingebracht, zurückgezogen, geändert oder erneut eingebracht. Diese Sitzung liegt nun hinter uns und über das Resultat, die mehrheitliche Empfehlung des HFA, wird heute abgestimmt. Die FWG ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden – so war es doch eigentlich das Ziel, eine Empfehlung auszusprechen, wie wir aufgrund der aktuellen Situation und Mehrkosten, Geld einsparen können. Letztendlich geben wir nun mehr aus, als zuvor geplant und Steuererhöhungen werden immer wahrscheinlicher.

Einen Blick auf einzelne Projekte:

Kommen wir zum Neubau Toilettenanlage Host: DAS Projekt der Hessenkasse für Mannebach! Brauchen die Mannebacher ein Toilettenhäuschen für 250T€ für ca. 7 Veranstaltungstage im Jahr? In der letzten HFA Sitzung äußerte sich ein Ausschussmitglied, sinngemäß wie folgt „Man könne doch nicht 4000 Mannebacher befragen, ob sie ein Klohäuschen wollen oder nicht, dafür wären wir doch gewählt um hier eine Entscheidung zu treffen.“ Merken Sie sich diese Äußerung bitte. Vor ca. zwei Jahren hat die FWG 250T€ für eine neue Toilettenanlage mit Räumlichkeiten zur Andienung eines kleineren Kirmeszeltes und einer überdachten Aktionsfläche mit Versorgungsleitungen beantragt. Diesem Antrag wurde zugestimmt, nur ist davon nach zwei Jahren außer dem Wunsch nach einer neuen Toilette und Lagermöglichkeiten (die nach wie vor in der alten Toilettenanlagen Platz finden sollen) nichts mehr übriggeblieben. Uns wurde in der letzten HFA Sitzung vorgeworfen, dass wir dieses Projekt verschleppen und zerreden würden. Was eine ziemlich dreiste Behauptung ist – denn wir haben an unserem Antrag festhalten wollen, allerdings war dies nicht mehr von den Vereinen und dem Ortsbeirat gewünscht. Man benötige keine Begegnungsstätte/Räumlichkeiten um sich zu treffen, keine Überdachung, etc. Lediglich Lagermöglichkeiten und eine Toilette – daher finde ich es erstaunlich, dass seitens der Grünen Fraktion doch wieder Versammlungsräume dort entstehen sollen. Es scheint auch niemanden zu interessieren, dass zwei großkronige alte Laubbäume dem Toilettenhäuschen zum Opfer fallen werden, wo heute ja eigentlich um jeden Baum gekämpft wird. Wie dem auch sei – wir haben zugehört und möchten dem Wunsch einer neuen Toilette nachkommen, allerdings in Form eines modernen, barrierefreien, mobilen Toilettenwagens, welcher dann auch von den anderen Stadtteilen genutzt werden kann. Hierfür hatten wir 100T€ vorgesehen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen, fand unser Antrag im HFA keine Mehrheit. Daher möchten wir diesen Antrag heute Abend noch einmal in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung bringen.

Erstaunlich ist für uns der Verlauf des Antrages vom SV RW Hadamar über einen weiteren verlorenen Zuschuss von 193T€ – letztendlich waren wir uns alle darin einige, dass Handlungsbedarf besteht. Allerdings sieht dieser doch sehr unterschiedlich aus. Für die einen ist es eine klare Sache 193T€ ohne weiteres zur Verfügung zu stellen, die anderen beantragen zunächst ein Darlehen, ziehen zurück, um dann doch einen verlorenen Zuschuss zu beantragen. Letztendlich hat die FWG bereits damals, als es um 925T€ ging, bereits den Ausgang vorhergesagt. Ohne zu wissen, dass ein Krieg kommen wird und wir mit einer Pandemie zu kämpfen haben. Das aber sind Umstände, die uns alle getroffen haben! Deshalb sind wir alle in der Situation und sollten eigentlich darüber beraten an welchen Ecken und Enden wir sparen können! Die FWG hat sich viel Zeit genommen die Situation zu betrachten, hat viele Fragen gestellt, ein weiteres Treffen mit dem Verein angestoßen und viele Vorschläge unterbreitet, um zu schauen, in welcher Form man den Verein noch unterstützen kann und es gleichzeitig gegenüber dem Steuerzahler vertreten kann. Letztendlich sind es etwa 20T€ laut Verein, die noch eingespart werden können. So sind wir bei 173T€. Weiter sehen wir ein Einsparpotential von 30T€ im Gerätelager, da eines vorhanden ist und für ein neues nicht einmal eine Baugenehmigung vorliegt! So kommen wir auf 143T€. Die FWG konnte sich einen Kompromiss wie folgt vorstellen. Die Stadt unterstützt den Verein mit einem Darlehen in Höhe von 115T € (Die Rückzahlungsmodalitäten können noch verhandelt werden) und erwirbt zusätzlich das alte Vereinsheim zu dem geschätzten Kaufpreis von 28T€. Unser Antrag fand leider schon im HFA keine Mehrheit bzw. kam nicht zur Abstimmung. Wenn heute dem Antrag der CDU zugestimmt wird, bedeutet dies eine städtische Förderung der Fußballabteilung eines einzigen Vereins mit ca. 350 aktiven Fußballern mit insgesamt 1.075.000 €.

Nun zum Freizeitgelände: Dieses Projekt liegt der FWG seit Jahren am Herzen. Ist es doch ein Angebot zur sinnvollen Freizeitgestaltung für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen aus dem gesamten Stadtgebiet. In unserem Antrag war u.a. die Einbindung der Stadtjugendpflege, des Bündnisses Familienfreundliches Hadamar, von Kindern und Jugendlichen, von Bürgerinnen und Bürgern von Beginn an enthalten. Der Ortsbeirat Oberzeuzheim hat sich einstimmig dafür ausgesprochen und das Planungsbüro hat dargestellt, wie alle genannten zukünftig mit einbezogen werden können. Allerdings ist dazu die Beauftragung des Planungsbüros notwendig. Bereits beschlossene Mittel: 210.000 €. Das Projekt ist in zwei Bauabschnitte eingeteilt und besteht aus unterschiedlichen Modulen, die je nach Haushaltslage und Förderungsmöglichkeiten sukzessive ergänzt werden können. Mittlerweile, 3 Jahre nach Antragstellung, gibt es einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, das Planungsbüro mit den nächsten Schritten zu beauftragen. Das Planungsbüro ist auf die Gestaltung von Freizeitanlagen und Spielplätzen spezialisiert und hat seine Pläne auch schon in Oberzeuzheim vorgestellt. Die interessierten Bürgerinnen und Bürger konnten und haben auch bereits schon zu diesem Zeitpunkt Fragen gestellt und Vorschläge gemacht. Das alles ignorierend stellte die CDU bereits mehrere Anträge, die immer wieder die Einbeziehung der zukünftigen Nutzer forderten. Geduldig stimmte die FWG diesen Anträgen jedes Mal zu, wissend, dass es eh so geplant ist. Also, alles endlich gut, könnte man meinen. Nein, die CDU stellt nun wieder einen Ergänzungsantrag, der, sollte es heute so beschlossen werden, die Umsetzung des Projekts um mindestens ein weiteres halbes bis dreiviertel Jahr verschleppen wird.

Punkt 1 des CDU Antrages ist übrigens keine Ergänzung, sondern der gültige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

Es handelt sich jetzt um den 2. Punkt: „Die sofortige Einbindung der Jugendlichen in den Planungsprozess im gesamten Stadtgebiet von Hadamar durch eine Befragung der Stadtjugendpflege im Rahmen von „Demokratie Leben“.“

Und jetzt erinnern sie sich bitte an das, was ich vorhin in Bezug auf die Toilettenanlage sinngemäß wiedergegeben habe. „Man kann ja wohl kaum die 4000 Mannebacher befragen Wir sind die gewählten Vertreter und entscheiden.“

Dazu: Demokratie Leben ist ein Bundesprogramm, was Fördergelder für bestimmte Projekte bereitstellt. Zunächst muss also erst einmal ein externer Projektträger gefunden werden, der ein aussagekräftiges Konzept inkl. Begründung und Kostenermittlung erarbeitet. Die Befragung würde dann ein externes Unternehmen übernehmen bspw. ein Meinungsforschungsinstitut. Und die Kosten hierfür würden vom Förderprogramm Demokratie Leben evtl. übernommen. Wir reden hier von Kosten im höheren vierstelligen Bereich. Wobei 10% städtischer Eigenanteil sind. Dieses Projekt wäre dann mutmaßlich förderfähig. Dem Begleitausschuss wird es zur Abstimmung vorgelegt. Wird das Projekt hier abgelehnt, hat es sich erledigt. Wird dem Projekt im Begleitausschuss zugestimmt, wird es beim zuständigen Ministerium zur Prüfung und Genehmigung eingereicht. Es handelt sich nach unserer Einschätzung bei diesem Teil des Ergänzungsantrags lediglich darum, die Umsetzung des Freizeitgeländes weiterhin zu verschleppen. Anders können wir das leider nicht einordnen.

Punkt 3 des Ergänzungsantrags.

„Einforderung des bürgerlichen Engagements durch den Ortsbeirat und engagierter Bürger“ Der Ortsbeirat ist engagiert. Das wird wohl niemand in Frage stellen. Diese Ergänzung ist verwirrend. Einforderung des bürgerlichen Engagements durch engagierte Bürger? Aber man kann wieder erahnen, was gemeint sein soll.  Nämlich das Einfordern von bürgerlichem Engagement als Bedingung. Die FWG hätte sich die gleichen Maßstäbe bei der Einforderung von Eigenleistungen beim SV RW Hadamar gewünscht!

Punkt 4: „Umsetzung eines 1. Bauabschnitts als in sich geschlossene Einheit.“ Es gibt nicht mehrere 1. Bauabschnitte. Es gibt nur einen 1. und einen 2. Bauabschnitt. Und, wie bereits mehrfach erläutert, soll im ersten Schritt der 1. Bauabschnitt, der Bereich für die größeren Kinder und Jugendlichen, fertiggestellt werden. Der 2. Bauabschnitt soll auf Vorschlag des Ortsbeirats provisorisch mit naturnahen, günstigen Mitteln wie Baumstämmen und Sand gestaltet werden. Die FWG kann den Ergänzungen dieses Mal nicht wieder zustimmen, da sie die Umsetzung des Projekts wieder verschleppen würden, bzw. nicht verständlich sind. Wir bitten darum, diesen Ergänzungsantrag abzulehnen, damit endlich mit der Umsetzung begonnen werden kann.

Das Fazit der FWG:

Es wurde priorisiert, aber nicht im Sinne der Einsparung von Haushaltsmitteln. Die leeren Kassen werden zu Gunsten weniger Bürger im Verhältnis zur Gesamtbürgerschaft von etwas über 12.000 Bürgerinnen und Bürgern noch leerer und Steuererhöhungen werden immer wahrscheinlicher, da für die Pflichtaufgaben der Stadt nichts mehr übrig bleibt.

In der letzten Sitzung des HFA am 24.11.2022 stellte die FWG folgende Anträge:

Toilettenanlage Host
Streichung des Ansatzes Neubau Toilettenanlage Host (250.000€)
Beantragung von Haushaltsmitteln (Hessenkasse inkl. Eigenanteil) in Höhe von 100.000€ zur
Anschaffung eines mobilen Toilettenwagens für die Festivitäten im gesamten Stadtgebiet.
Die Verleihmodalitäten sollen noch verhandelt werden und es bleibt zu prüfen, ob diese
Anschaffung mit Mitteln der Hessenkasse gefördert werden kann.


Stadtmuseum
Stopp der Umsetzung des neuen Museumskonzeptes aufgrund der angespannten
finanziellen Situation und Mehrkosten i. H. v. ca. 300T€.
Die Räumlichkeiten (untere Etage Marstallgebäude) sind in einen ansehnlichen Zustand zu
versetzen, sodass sie für die Abgabe eines Nutzungskonzeptes ausgeschrieben werden
können.
Wir beantragen zu prüfen, in welchen historischen Gemäuern (bspw. Gewölbekeller, Aula,
Schlossküche) eine temporäre stadtgeschichtliche Ausstellung im Rahmen des
Stadtjubiläums etabliert werden kann.

Zuschuss SV RW Hadamar
Wir beantragen dem SV RW Hadamar 115T€ als Darlehen (die Rückzahlungsmodalitäten sind
noch zu klären) zur Verfügung zu stellen. Um einen schnelleren zusätzlichen Geldfluss zu
ermöglichen, beantragen wir das aktuelle Vereinsheim in Niederhadamar für den
Schätzwert von 28T€ zu erwerben. Bis Mai 2023 ist die Nutzung des Vereinsheims durch den
RW Hadamar zu gewähren. Das Belegungsrecht zum aktuellen Gerätelager wird
eingeräumt

Hier nochmal in aller Ausführlichkeit unsere vollständige Pressemitteilung:

FWG steigt aus Kooperation mit der CDU aus

Das Verhalten der CDU-Fraktion lässt für die FWG keine Kooperation mehr zu. Grundgedanke war, dass man sich respektvoll und konstruktiv über anstehende Projekte und Entscheidungen sachorientiert austauscht und mit einer, am Wohl der Stadt orientierten Zusammenarbeit, diese umsetzten kann. „Was mit der CDU passiert ist, wissen wir nicht, aber unsere letzten Erfahrungen verdeutlichen uns, dass die CDU diesen vereinbarten Pfad verlassen hat.“ Besonders deutlich zeigte sich diese Veränderung im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Waldkindergartens, den die CDU gemeinschaftlich mit Bündnis 90/ Die Grünen auf Biegen und Brechen, mit sprachlichen Entgleisungen und wüsten Beschimpfungen mit einer Restkostenfinanzierung von 140.000 € durchsetzen wollte. Eine Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit, um den Waldkindergarten auf wirtschaftlich vernünftige Füße zu stellen, wurde schlichtweg verweigert. Nun ist es gelungen, die Restkostenfinanzierung in Höhe von 40.000 € zu kalkulieren. Wir können also mit kompetenter Kalkulation 100.000 € einsparen! CDU und Grüne sollten sich in Bezug auf den Umgang mit Steuergeldern in Grund und Boden schämen. Ein weiterer Punkt sind die Schikanen, mit denen die Umsetzung des Freizeitgeländes in Oberzeuzheim behindert und verzögert wird.So ließe sich die Aufzählung fortsetzten mit: Verhinderung von Baulanderweiterung in Niederzeuzheim, Oberzeuzheim, Verhinderung der zusätzlich benötigten U3 Kinderbetreuungsplätze, …„Gesprächsangebote gab es seitens der FWG wirklich genug, aber sie fanden leider keinen Anklang. Somit ist keine Grundlage mehr für eine Kooperation gegeben, und die FWG zieht nur die Konsequenz.“

Update Waldkindergarten Oberzeuzheim

Wir freuen uns, dass wir in der letzten Stadtverordnetenversammlung einen Betreibervertrag inkl. vernünftiger Kalkulation einstimmig beschlossen haben und der Waldkindergarten Wildlinge e. V. nun seinen Betrieb aufnehmen kann. Wir wünschen ihnen alles Gute und viel Erfolg.

Hier unser Redebeitrag aus der Stadtverordnetenversammlung von 07.04.2022:

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,

ein Wunder ist geschehen – wir haben einen vernünftigen, sicheren und nach- vollziehbaren Betreibervertrag inkl. Kalkulation für die Jahre 2022 und 2023 vorliegen.

Worin besteht das Wunder?

Die astronomischen Kosten konnten durch kompetente Beratung und Kalkulation von Frau Lobenhofer, Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft freie Kita-Träger, im Rumpfjahr von 120.000€ auf knapp 87.000€ und ab 2023 von jährlich 140.000€ auf sage und schreibe 40.000€ gesenkt werden. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen…

Unter diesen Voraussetzungen hat die FWG ihr Ziel voll erreicht.

Wir freuen uns nun den Eltern und ihren Kindern mit einer Waldkita eine alternative Betreuungsmöglichkeit im Stadtgebiet anbieten zu können, die auf vernünftig durchkalkulierten Füßen steht und durch eine Kooperation mit den Lahn-Kinderkrippen e. V. gesichert ist.

Wir als FWG sind froh, dass der Magistrat und vor allem die Dezernentin hartnäckig an einer guten Lösung gearbeitet haben. So konnte am runden Tisch von der Verwaltung ein überarbeiteter, rechtssicherer Betreibervertrag vorgelegt werden. An dieser Stelle bedanken wir uns bei der WfH, die sich neben der FWG konstruktiv in dieser Runde eingebracht haben. Bedauerlich ist, dass wir erst jetzt einen mehrheitsfähigen Beschlussvorschlag vorliegen haben.

Die Art und Weise wie die Einrichtung der Waldkita mit einer Restkostenfinanzierung in Höhe von 140.000€ von der CDU und den Grünen forciert worden ist, macht die FWG fassungslos und misstrauisch. Wie ist hier der Umgang mit Steuergeldern zu bewerten? Fahrlässig!? Beide Fraktionen haben leichtfertig einer Elterninitiative Steuergelder in Höhe von 140.000 € für den Betrieb einer Waldkita zugesprochen. Ohne die enorm hohen Kosten zu hinterfragen! Sie haben einen hohen Schaden für die Stadt und somit für den Steuerzahler billigend in Kauf genommen. Für die FWG ist das ein Skandal!

Es stellt sich hier die Frage, warum die beiden Fraktionen nicht von Beginn an konstruktiv an einer vernünftigen, tragbaren Lösung zur Umsetzung einer Waldkita mitgearbeitet haben.

Das lässt Interpretationsspielraum zu.

Die FWG hat verschiedene Lösungsansätze angeboten.

Hätten sie bereits im November/Dezember 2021 mit den anderen Fraktionen zusammengearbeitet, die Kosten hinterfragt (dies gehört im Übrigen auch zu unseren Aufgaben), dann wären wir sicherlich schon viel früher zu einer guten Lösung gekommen und die Waldkita hätte schon wesentlich früher starten können.

Und die Landesmittel für 2022 hätten wir auch noch in Anspruch nehmen können.

Zudem sind wir entsetzt auf welchem sprachlichen Niveau einige Kolleginnen und Kollegen sich in den Beratungen und der letzten Stadtverordnetenversammlung öffentlich präsentierten.

Die Beschimpfungen waren respektlos und der Ton unangemessen.

Die FWG wünscht sich, dass sowohl die CDU als auch Bündnis90/Die Grünen zukünftig einen kollegialen und sachorientierten Umgangston wählen, damit solch ein Desaster nicht mehr vorkommt.

Wir gehen davon aus, dass diesem vorliegendem Betreibervertrag einstimmig zugestimmt wird und wünschen dem Waldkindergarten Wildlinge einen guten Start und viele sonnige Tage.

Antrag der FWG-Fraktion bezüglich der U3-Kinderbetreuung zur
Stadtverordnetenversammlung am 16.02.2022


In der vergangenen Haushaltsberatung zum Doppelhaushalt 2022/23 zeigte die FWG-Fraktion auf, dass aktuell Engpässe in der U3- Kinderbetreuung bestehen.
Da unter anderem auch im Regionalplan Mittelhessen von einer steigenden Einwohneranzahl im Stadtgebiet ausgegangen wird, dürfte die Problematik weiterhin Bestand haben bzw. sogar zunehmen.
Dem steigenden Bedarf wollen wir auch zukünftig Rechnung tragen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Elterninitiative pro Kinderkrippen e.V. hat eine Betriebserlaubnis für 48 Kinder.
Wir beantragen den Betreibervertrag um 8 Kinder, von derzeit 40 auf 48 Kinder ab dem Jahr 2023 zu erhöhen.
Damit verbunden ist eine Restkostenfinanzierung von ca. 38.000€

Antrag der FWG-Fraktion bezüglich zusätzlichem Angebot der Elterninitiative pro Kinderkrippen e.V. zur Stadtverordnetenversammlung am 16.02.2022


Die Elterninitiative pro Kinderkrippen e.V. beabsichtigt, ein zusätzliches Angebot zur Förderung des Umwelt- und Naturbewusstseins, des natürlichen Bezugs zur Natur (Achtsamkeit) und damit einhergehend eine Erhöhung der Betreuungsqualität zu schaffen.
Eine Option wäre der Erwerb des demnächst freiwerdenden Vereinsheims des SV RW Hadamar in Niederhadamar.
Dieses Objekt scheint wegen der örtlichen Lage am Wald grundsätzlich ideal geeignet.
Nach Auskunft des Sportvereins, welcher das Gebäude derzeit noch nutzt, steht das Vereinsheim voraussichtlich ab dem Jahr 2023 zur Verfügung.
Der Erwerb, die notwendigen Umbauten und die Beantragung der Fördermittel würden die Stadt in keiner weise belasten.
Hierbei wären lediglich die Betriebskosten in Höhe von jährlich ca. 10.000€ von der Stadt zu finanzieren.


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Hadamar erklärt sich bereit die zusätzlichen Betriebskosten in Höhe von 10.000€ für die Erweiterung der Betreuungsfläche zu übernehmen.

Antrag der FWG-Fraktion bezüglich der Raumakustik in der
ev. Kindertagesstätte Theodor-Fliedner Niederhadamar
zur Stadtverordnetenversammlung am 16.02.2022


Bei einer Besichtigung der oben genannten Kindertagesstätte am 28.10.2019 wurde durch die Unfallkasse Hessen festgestellt, dass die Gruppen-und Funktionsräume sowie die Flure keine schallabsorbierenden Oberflächenmaterialien aufweisen und hallig wirken, was zu einem erhöhten Lärmpegel führt.
Durch den erhöhten Lärmpegel wird die Betreuungsarbeit gestört und stellt insbesondere für das Personal erhebliche gesundheitliche Belastung dar.
Auf diese bestehenden Problematik wurde bereits im Jahr 2016 durch das Kreisjugendamt
bemängelt. Eine entsprechende Nachrüstung, ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt.

Die Stadtverordneten mögen beschließen:
Um die oben aufgezeigten Problematiken zu beseitigen, soll die evangelische Kindertagesstätte Theodor-Fliedner in Niederhadamar entsprechend nachgerüstet werden. Zu diesem Zweck sollen 50.000€ eingestellt werden

FWG lehnt Haushalt 2022/23 ab

Für die FWG sind die Prioritäten im kommenden Doppelhaushalt nicht nachvollziehbar.

Für die Sanierung der Straßen im Stadtgebiet im vereinfachten Verfahren hat die FWG 180.000€ beantragt, dies wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Erhaltung der Infrastruktur originäre Aufgabe der Stadt ist.

Die Kinderbetreuung mit ca. 2,7 Mio. € ist bereits jetzt einer der größten Haushaltsposten. Aber es ist richtig und wichtig, unserer Verpflichtung als Kommune nachzukommen, jedem Kind im Stadtgebiet einen hochwertigen Kita-Platz anzubieten. Dieser Verpflichtung kommen wir vollkommen nach. Auch, wenn sich für das kommende Frühjahr ein Engpass zeigt, gibt es komfortable und finanzierbare Übergangslösungen, sogar mit fast 40 weiteren Ganztagsplätzen, bis die geplante neue Kita für 75 Kinder an der Faulbacher Straße fertiggestellt sein wird.
Die nun im Haushalt mit den Stimmen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossene Einrichtung einer Waldkita ist für uns aus Kostengründen nicht verantwortbar. Diese Waldkita mit max. 20 Plätzen kostet letztendlich doppelt so viel, wie eine Gruppe mit 25 Kindern in einer unserer etablierten Einrichtungen. Das Konzept einer Waldkita, welches ja eine naturnahe Erziehung im Blick hat, befürwortet die FWG ausdrücklich. Nur ist dieser Trend in den pädagogischen Konzepten zum Glück schon seit einigen Jahren zu beobachten, wenn auch an einigen Stellen sicher noch ausbaubar.
Mit der neuen Kita an der Faulbacher Straße, mit einem Konzept der naturnahen Erziehung, entsteht eine moderne Einrichtung für 75 Kinder.

Die Waldkita sieht die FWG als Luxusprojekt, welches wir uns in unserer derzeitigen und kommenden finanziellen Situation einfach nicht leisten sollten, zumal die kommenden Jahre damit schon jetzt einer zusätzlichen Belastung von ca. 140.000€ ausgesetzt sind. Abgesehen davon hilft sie keineswegs, den Engpass im kommenden Frühjahr zu vermeiden

.Auf Ablehnung stieß auch unser Antrag, den Betreibervertrag mit der Kinderkrippe Bimsalasim ab dem Jahr 2023 von 40 auf 48 Kinder zu erhöhen. Der Bedarf zeichnet sich bereits ab. Das Charmante am Vorhaben des Bimsalasim ist u. a. die räumliche Erweiterung. Diese Erweiterung würde den städt. Haushalt mit jährlichen Betriebskosten in Höhe von ca. 10.000€ geringfügig belasten und gleichzeitig allen U3 Kindern im Bimsalasim in einem rollierenden System eine naturnahe Erziehung ermöglichen, da die neuen Räumlichkeiten sich am Waldrand in Niederhadamar befinden würden.
Gleichzeitig würde auch noch Raum geschaffen, den alle Einrichtungen im Stadtgebiet, Vereine, Stadtjugendpflege, etc. für Projekte unterschiedlichster Art nutzen könnten.

Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist es für die FWG, dass für die Freizeitanlage in Oberzeuzheim die im kommenden Doppelhaushalt benötigten Mittel in Höhe von 100.000€ und vorsorglich in Form einer Verpflichtungsermächtigung je 50.000€ für die Jahre 2024/25 keine Mehrheit fanden. Dieses Projekt ist eine Herzensangelegenheit, das wir schon seit über 10 Jahren verfolgen. Es ist ein Projekt, das allen Kindern und Jugendlichen im Stadtgebiet eine gute und kreative Freizeitgestaltung anbieten soll. Vor allem werden hierbei auch die älteren Jugendlichen angesprochen, die sonst, außer in Vereinen, kaum ein Angebot in unserer Stadt bekommen. Die bisher bereitgestellten Mittel in Höhe von 160.000€ setzen sich zusammen aus 144.000€ aus der Hessenkasse und einem städtischen Eigenanteil von 16.000€. Mit den beantragten Mitteln sollten die Module bis zur Fertigstellung des gesamten Freizeitgeländes sichergestellt werden.

Wie lautete der Satz unserer ehemaligen Fraktionsvorsitzenden? „Es darf doch nicht sein, dass in unserer Stadt immer nur die Jüngsten gepampert und gepudert werden, aber als Jugendliche, wenn sie auch mal anstrengend werden, werden sie vernachlässigt.“

Fazit: Die FWG beantragte ausschließlich Mittel für Projekte, die allen Bürgerinnen und Bürgern, egal, ob groß oder klein, im gesamten Stadtgebiet zu Gute kommen. Wir betreiben nach wie vor keine Klientelpolitik. All unsere Anträge waren leider nicht mehrheitsfähig und sind somit im Doppelhaushalt 2022/23 nicht berücksichtigt.

Rückblick und Ziele

Freizeitgelände Oberzeuzheim 

Seit über 10 Jahren setzt sich die FWG für die Einrichtung eines altersübergreifenden Freizeitgeländes im Stadtgebiet ein. Erst im Doppelhaushalt 2020/21 ist es uns gelungen, eine Mehrheit dafür in der Stadtverordnetenversammlung zu bekommen. Gegen den von der FWG vorgeschlagenen Standort gab es ein Jahr lang weder einen Widerspruch noch einen Alternativvorschlag der anderen Fraktionen. Der Magistrat hat sich nach Prüfung weiterer Standortmöglichkeiten unserem Vorschlag angeschlossen. Das durch den Magistrat beauftragte Planungsbüro hat die Pläne mittlerweile vorgelegt. Diese erhält der Ortsbeirat Oberzeuzheim zur Stellungnahme. Unserem Antrag entsprechend soll in das Projekt selbstverständlich auch die Stadtjugendpflege eingebunden werden. 

Festplatz „In der Host“, Niederhadamar

Mit einem mehrheitsfähigen Änderungsantrag hat die FWG erreicht, dass Haushaltsmittel in Höhe von 250.000€ für die Umgestaltung des Festplatzes „In der Host“ genehmigt wurden. Umgesetzt werden soll nun eine neue bedarfsgerechte Toilettenanlage mit Wickelmöglichkeit und öffentlich zugänglicher Behindertentoilette und eine überdachte multifunktionale Aktionsfläche. Die überdachte Fläche kann z.B. am Dorffest, an der Dorfweihnacht und anderen Feierlichkeiten für Altaraufstellung, Tanzdarbietungen, Chöre und andere Aufführungen mit einer transportablen Bühne genutzt werden. Ein Zeltaufbau ist dann nicht mehr notwendig. Durch integrierte Versorgungsanschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser kann diese Fläche auch als Andockstation und Thekenbereich für das Kirmeszelt genutzt werden.  

Änderung der Straßenbeitragssatzung für den Zweitausbau

Unsere Resolution beim Land Hessen, die im Ergebnis darauf abzielt, die Straßenbeiträge für den Zweitausbau abzuschaffen, bleibt bislang erfolglos. Da dies absehbar war, arbeiten wir seit einem Jahr intensiv an einer Lösung, die Kosten der Anlieger mit besonders hohem Eigenanteil abzufedern. In der neuen Legislaturperiode werden wir das Ziel verfolgen, die Anliegerbeiträge pauschal, um mindesten 25%, zu senken, bis das Land Hessen unserer Resolution entspricht.

Vermarktung „Faulbacher Straße“

Wir machen uns stark für eine Gesamtkonzeption des kompletten Geländes, bei der Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser den unterschiedlichen Ansprüchen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Diese Konzeption muss natürlich auch nachhaltige und klimagerechte Bedingungen beinhalten. Ob dies nun in einer Quartiersentwicklung eines einzelnen Investors oder auch in teilweiser Eigenvermarktung von Baugrundstücken nach den städtischen Vergaberichtlinien erfolgt, richtet sich danach, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang es garantiert werden kann, dass wir den Bedürfnissen junger Familien nach bezahlbarem Wohnraum Rechnung tragen können.

  • Mit großem Einsatz konnten wir die funktionierende Verkehrsführung mit Kreisverkehr in der Innenstadt von Hadamar erhalten.
  • Das Stadtmarketing ist nun auch auf unser Bestreben hin professionell besetzt, was sich besonders im neuen positiven Auftritt der Homepage sowie in den sozialen Medien zeigt.
  • Die Stadtjugendpflege ist mit der Besetzung einer vollen Stelle sehr gut aufgestellt. Hier gilt es, eine weitere, im Stellenplan bereits enthaltene, 0,5 Stelle zu besetzen.
  • Leider konnten wir keine Mehrheit dafür gewinnen, die Kostenübernahme durch den Investor für eine Links- Abbiegespur auf der Neuen Chaussee zu den beiden geplanten Märkten Penny und Action- Markt im städtebaulichen Vertrag zu regeln. Bei REWE, ALDI und Netto war dies noch so üblich. Hessen Mobil hat sich die Option des Ausbaus dieser Abbiegespur gegenüber der Stadt noch offengehalten. Sollte diese zu einem späteren Zeitpunkt von Hessen Mobil doch für notwendig erklärt werden, trägt die Kosten dafür nun die Stadt und damit der Steuerzahler. 

FWG beklagt unsoliden Umgang mit Steuermitteln und Klientelpolitik in Hadamar

Jetzt werden sie wieder verteilt, die Hochglanzprospekte mit Wahlprogrammen und Kandidatenbildern. Die ersten haben wir schon gelesen. In Artikeln und Leserbriefen will eine Fraktion der anderen Kompetenzen absprechen. Bald werden die gesamte Stadt und ihre Ortsteile wieder mit Wahlplakaten zugehängt, auf die die FWG gerne verzichten wollte. Jeder will sich von seiner besten (?) Seite zeigen.

Ist es nicht albern, sich 4,5 Jahre kaum oder gar nicht an die Bürger zu wenden und dann wenige Wochen vor der nächsten Wahl einen Informationsmarathon zu starten, wie er z. B. auch in der jüngsten Heimatpost vom 14.01.2021 nachzulesen ist? Dass die politischen Gruppierungen ihre unterschiedlichen Meinungen lautstark zum Ausdruck bringen, gehört zum Geschäft. Sobald die Diskussion jedoch die sachliche Ebene verlässt und in persönliche Verunglimpfungen Andersdenkender abgleitet, hat die WfH die Grenze des guten Anstands weit überschritten. Offensichtlich will sie damit kaschieren, dass sie außer dem Sportplatzprojekt wenig zu bieten hat.

Auch wenn man gegen die in den Wahlprogrammen der einzelnen Parteien abgedruckten Argumente, Forderungen und Versprechen grundsätzlich nichts einwenden kann, sollte die Kommunalpolitik ihre eigentlichen Aufgaben nicht aus den Augen verlieren. Die Kommune muss im Rahmen ihrer Selbstverwaltung „Pflichtaufgaben“ und kann „Freiwillige Aufgaben“ übernehmen. Sie hat Rahmenbedingungen zu schaffen, um ihren Bürgern ein geordnetes möglichst angenehmes Leben in der Gemeinde zu ermöglichen.

Sicherlich ist es für alle Bürger schön und niemand wird sich wehren, wenn sogenannte „Freiwillige Aufgaben“ das Leben versüßen. Dazu gehören die von der CDU geforderten Feste, ein Bürgerpavillon in Mannebach, eine neue Sportanlage „Am Zipfen“ in Mannebach und Maßnahmen zur Erholung des Mannebacher Waldes. Woher die CDU das Wasser gegen die zerstörerische Trockenheit nehmen will, lässt sie im Wahlprogramm leider offen. Auch gegen eine Belebung des kulturellen Lebens in der Stadt, wie es die SPD fordert, wird niemand etwas einzuwenden haben.

Wenn jedoch die WfH, die sich zwischenzeitlich zur reinen Fußballfraktion entwickelt hat, nur noch Klientelpolitik betreibt und dabei auf kritische Stimmen der FWG mit wüsten persönlichen Beschimpfungen reagiert, wird die FWG zu einer Klarstellung genötigt. Immerhin gibt es in Hadamar zahlreiche Vereine und ehrenamtliche Institutionen mit hervorragender Jugendarbeit, die von Zuschüssen wie denen für den Sportverein in Millionenhöhe nur träumen können. Es nutzt auch wenig, wenn von der WfH immer wieder auf die große Zahl der vom SV Rot- Weiß Hadamar betreuten Kinder und Jugendliche hingewiesen und anderseits verschwiegen wird, dass die gerade den älteren Kindern und Jugendlichen dienende zentrale Freizeitanlage, deren Umsetzung die FWG bereits seit Jahren verfolgt, anlässlich der letzten Haushaltsberatungen von der WfH nicht unterstützt wurde.

Wenn die WfH gegenüber dem politischen Mitbewerber den Vorwurf unverantwortlicher Politik erhebt, muss der Bürger wissen, worum es tatsächlich geht. Im Zusammenhang mit der notwendigen Finanzierung der Sportanlage hat die FWG in einer Bürgschaft für den SV- Rot-Weiß eine drohende Gefahr wirtschaftlicher Nachteile für die Stadt gesehen, auf die der Notar in seinem Vertrag ausdrücklich hingewiesen hat. Wenn die WfH die der Stadt beispielsweise im Falle einer Insolvenz des Vereins drohenden Gefahren nicht verstanden haben sollte, wären diese leicht zu erklären gewesen. Zumindest für die FWG handelt verantwortungslos, wer Verträge auf Vertrauensbasis schließt, ernsthafte Hinweise auf Risiken und Fallstricke entweder einfach übergeht oder sehenden Auges nicht zur Kenntnis nehmen will.

Denkt man an die immensen Pflichtaufgaben und die Kosten für deren Erledigung, drängt sich die Frage auf, ob die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel in Hadamar richtig gewichtet wird. Wäre es nicht wichtiger, mit den Mitteln, die für „Freiwillige Aufgaben“ aufgewendet werden, lieber die desolaten Straßen der Stadt zu erneuern und die unzureichende digitale Infrastruktur voranzubringen? (beides Pflichtaufgaben!) Die FWG hat sich über 3 Jahrzehnte für die Substanzerhaltung stark gemacht und musste sich dafür von den anderen Fraktionen als Sparbrötchen, Verhinderer und als investorenfeindlich bezeichnen lassen. In den kommenden Jahren werden Millionenbeträge für Straßensanierungen und Kanalsanierungen gebraucht. Statt Geld in die notwendige Substanzerhaltung zu stecken, leben der Bürgermeister und andere Fraktionen durch eine einmalige Geldspritze aus der Hessenkasse regelrecht im Geldrausch. Hoffentlich werden die ernsten Bedenken der FWG beim Abschluss des Erbbauvertrages mit dem Sportverein und die damit in Verbindung stehende Bürgschaft über eine halbe Million Euro neben einem verlorenen Zuschuss in Höhe von einer Million Euro nie Wirklichkeit!

Da die FWG eine Gefahr für die Stadt sieht, einen erheblichen finanziellen Schaden zu erleiden, hat sie als eine demokratisch gewählte Gruppierung das Recht, die Probleme beim Namen zu nennen. Es wäre auch die Pflicht der anderen Parteien in der Stadtverordnetenversammlung, mögliche Gefahren von der Stadt abzuwenden und keine Klientelpolitik zu machen, wie sie von der WfH gerade abschreckend demonstriert wird. Dem Verein wäre übrigens durch unsere Änderungsvorschläge kein Nachteil entstanden. 

Wenn die WfH im Sportplatzbau den eigentlichen und wesentlichen Schritt in die Zukunft sieht und den Zuschuss der Stadt Hadamar in Höhe von 925.000,- € damit abtut, dass dieser Betrag aus Mitteln des Investitionsfonds der Hessenkasse und damit nicht aus direkten Steuermitteln der Stadt stammt, handelt es sich um eine plumpe Augenwischerei. Immerhin werden diese Mittel zur Weiterentwicklung der Stadt zugewiesen. 

Wenn sich die WfH plötzlich im Wahlkampf wie auch andere das Thema der Digitalisierung auf ihre Fahnen heftet, muss sie sich redlicherweise die Frage gefallen lassen, warum die Geldmittel zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur nur überwiegend in der Kernstadt und nicht auch zeitnah in den abgehängten Stadtteilen eingesetzt werden. Es ist leicht, die Parole zu posaunen, Hadamar wirtschaftsstark und digital zu machen, ohne auch nur im Ansatz zu erklären, auf welcher Grundlage eine Finanzierung erfolgen soll oder wo bisher Erfolge erzielt wurden. 

So lange die FWG die Möglichkeit hatte, mit wechselnden Mehrheiten und dem damaligen Bürgermeister eine vorausschauende Baulandentwicklungspolitik zu unterstützen, sind in Hadamar hunderte von Baugrundstücken zum Wohl junger Familien in allen Stadtteilen geschaffen worden. Selbst das einzige jüngere Neubaugebiet „Bruchborn“ in Hadamar, das in den letzten 10 Jahre entstanden ist, geht noch auf die Bodenbevorratung der alten Politik zurück. Die Schaffung von neuem Bauland hat lange Vorlaufzeiten und muss kontinuierlich betrieben werden. Wie schnell werden die letzten freien Wohnbau- und Gewerbegrundstücke verkauft sein? Die Nachbargemeinden Limburg, Elz, Beselich und Runkel zeigen der Stadt Hadamar, wie dieses Geschäft laufen kann. Wenn die Stadt Hadamar keine Grundstücke anbieten kann, wandern bauwillige Familien und Gewerbebetriebe ab oder kommen erst gar nicht nach Hadamar. Für die Bodenbevorratung und Schaffung von neuen Baugebieten wären verfügbare Mittel sicherlich auch sehr gut angelegt gewesen. Auch hierbei handelt es sich übrigens um eine Pflichtaufgabe!

Auch wenn man Gefahr läuft, beim Eintreten für einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit den städtischen Haushaltsmitteln der „Verhinderungspolitik“ bezichtigt zu werden, bleibt es glücklicherweise dem mündigen Bürger überlassen, zu entscheiden, ob in Hadamar nicht erst einmal die Pflichtaufgaben erfüllt werden sollten, bevor die knappen Mittel für Prestigeobjekte und bloße Klientelmaßnahmen (Annehmlichkeiten des Lebens) ausgegeben werden.

Die FWG – Hadamar bleibt ihrer Linie treu und wird sich für eine Kommunalpolitik einsetzen, in der der sparsame Umgang mit Steuergeldern und der Werterhalt von Eigentum und Infrastruktur im Vordergrund steht.

Übrigens: Ungerechte Belastungen durch Straßenbeiträge gehören aus unserer Sicht nicht dazu. Entgegen der Aussage des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Bernhard Pietsch, sieht die FWG dringenden Handlungsbedarf bei der Novellierung eines völlig überholten ungerechten Beitragssystems. Die harte Keule dieses Abrechnungssystems wird in den kommenden Jahren viele Grundstückseigentümer in der Stadt treffen. Hunderte von Anliegern in der Mainzer Landstraße werden das gleiche Schicksal haben, wie es die Eigentümer in der Obergasse in Niederzeuzheim gerade erleben. Wähler, die eine Änderung dieses ungerechten Abrechnungssystems wünschen und damit die FWG-Meinung vertreten, sollen laut eigener Aussage des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Bernhard Pietsch, der CDU keine Stimme geben. Originalzitat aus einem Zeitungsbericht: „Wer das aber erwarte, der sollte uns (CDU) bei der anstehenden Wahl nicht seine Stimme geben“. Diese Bürger sind bei der FWG – Hadamar herzlich willkommen.

Alternative Variante für den Radweg zwischen Niederzeuzheim nach Thalheim

Was passiert, wenn weder eine Bürgerbeteiligung noch ein Ortsbeirat oder Bauausschuss an der Trassierung eines geplanten Radfahrweges beteiligt und eingebunden werden?

So festzustellen an dem geplanten Lückenschluss zum „Wäller Radweg“ zwischen Hadamar-Niederzeuzheim und Dornburg-Thalheim. Hier werden alle Pfade, die schon seit Jahrzehnten bestehen, im wahrsten Sinne des Wortes verlassen. Statt über bereits vorhandene und gut ausgebaute Wege zu gehen bzw. zu fahren, verlässt insbesondere Bürgermeister Ruoff als Verfechter dieser Streckenführung, alle Pfade der Vernunft! 

Ohne jede Diskussion in den örtlichen und städtischen Gremien soll für einen Haushaltsansatz von 75 000,- € eine Strecke entstehen, die durch widrige Geländeverhältnisse bzw. feuchtes und schwieriges Terrain links des Salzbachs entlangführt.

Wenn man sich genauer mit dem geplanten Trassenverlauf beschäftigt, kommt man schnell zu der Erkenntnis, dass man mit den bereitstehenden Haushaltsmitteln lediglich einen kleinen Teil der Strecke verwirklichen könnte. Ganz abgesehen von den Kosten für die laufende Unterhaltung in diesen nassen Wiesen, wäre der Radweg wahrscheinlich nur in den Hochsommermonaten nutzbar.

Außerdem fallen diese Flächen in ein besonders schützenswertes Gebiet, das für besondere Ansprüche für den Naturschutz reserviert ist und nur mit Auflagen bewirtschaftet wird.

Die FWG Hadamar favorisiert hingegen eine rechts des Salzbachs verlaufende Variante des Radwegs. So sollte nach unseren Vorstellungen die alte Salzbachbrücke überquert und dann bis zum Salzbacher Hof der vorhandene Teerweg genutzt werden. Der Radweg würde hinter dem Hof links in den Glabacher Wald (Rabeneck) und über den Waldweg zwischen den Forstdistrikten 207 / 208 weiter laufen. Dieser Weg führt bis zur Gemarkungsgrenze am Waldrand zu der Gemarkung Thalheim. Die beschriebenen Waldwege sind vor Jahren von Grund auf erneuert worden und befinden sich in einem guten Zustand. Hier sind in absehbarer Zeit keine großen Investitionen zu erwarten. 

Diese Variante findet ebenfalls die Zustimmung des Ortslandwirts, da unnötige Einschränkungen in der Bewirtschaftung und im Flächenverbrauch vermieden werden. Auch wird kein Tauschland für die kath. Kirchengemeinde benötigt.

Den größten Benefit sieht die FWG allerdings in der kostenneutralen Wirkung auf die Stadtkasse. Für unsere vorgeschlagene Streckenführung sind lediglich eine Beschilderung und eventuell kleinere Ausbesserungen der Wege erforderlich. Auf der Thalheimer Seite mündet der Weg in den Gemarkungsteil Mühlberg. Hier wäre ein Ausbau des Feldwegs seitens der Gemeinde Dornburg bis zum ebenfalls befestigten Weg am Mühlberg wünschenswert. Diese Lösung würde zu einem naturnahen Radweg führen, den die FWG Hadamar stark befürwortet und der hoffentlich zu einem Aufschwung des Wäller Radwegs beiträgt, von dem die ganze Region profitieren kann. 

„Die eingesparten Haushaltsmittel sind in den finanziell schweren Zeiten sicherlich an anderer Stelle für Straßenausbesserung und -unterhaltungen dringend nötig und könnten umgewidmet werden“, so Erwin Meurer von der FWG Hadamar.

Redebeitrag zu den Erbpachtverträgen mit dem SV Rot-Weiß Hadamar Stadtverordnetenversammlung 11.12.20

Auch wenn die FWG der Förderung dieses Projekts in Höhe von 925.000€ nicht zugestimmt hat, respektiert sie natürlich die demokratische Mehrheitsentscheidung zum Bau der Anlage. Unsere kritische Stellungnahme bezieht sich daher nicht mehr auf die grundsätzliche Entscheidung, ob „Am Zipfen“ die neue Sportanlage gebaut werden soll, sondern ausschließlich auf mögliche Verfahrensfehler, wie wir sie leider schon mehrmals erlebt haben.
Zur Abstimmung liegt uns heute ein Erbpachtvertrag vor, der schon unterschrieben, aber bis zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung schwebend unwirksam ist. Das heißt, wir könnten heute noch auf die Gestaltung der Verträge Einfluss nehmen. In der Sitzung des HFA ist es leider nicht gelungen, die Kolleginnen und Kollegen bezgl. der Risiken, die die FWG sieht, zu sensibilisieren und auf einen möglichen finanziellen Schaden, der auf die Stadt zukommen könnte, hinzuweisen. Wie bereits erwähnt, respektiert die FWG den Mehrheitsbeschluss, die Fördermittel in Höhe von 925.000 € den Verein zur Verfügung zu stellen und begleitet das Projekt daher weiterhin kollegial. 

Die FWG hat sich intensiv mit dem nun vorliegenden Vertrag auseinandergesetzt, über den hier heute abzustimmen ist. Dabei sind uns einige Risiken aufgefallen, die unsere städtischen Finanzen betreffen, wenn bei dem Bau und Betrieb der neuen Sportanlage nicht alles glatt läuft. Die jüngste Erfahrung mit dem Projekt „Alte Turnhalle“ ist nur ein Beispiel für die Notwendigkeit einwandfreier Vertragsgestaltung. 

Im vorliegenden Fall wäre das z.B. der sogenannte Heimfall, der die Fälle regelt, wenn das von der Stadt Hadamar gewährte Erbbaurecht nach 66 Jahren ausläuft, oder, was viel spannender ist, wenn der Vertrag in Folge einer Insolvenz rückabgewickelt werden muss. Natürlich hoffen wir sehr, dass dieser Fall nach § 6 Nr. 4 nie angewendet werden muss. Der Paragraph regelt in 6 Punkten, welche Möglichkeiten es für die Rückabwicklung des Erbbaurechts auf die Stadt gibt.
Aus Sicht der FWG sind die vertraglich geregelten Bedingungen in Bezug auf die Stadt nachteilig und bauen, wie es der Bürgermeister in der HFA Sitzung formuliert hat, auf Vertrauen auf. Die negativen Konsequenzen, die aus einer Insolvenz des Vereins oder aber auch aus einer einfachen Aufgabe des Projekts entstehen können, werden bewusst ausgeblendet.
Ein Problem, das weder der Bürgermeister noch die Befürworter dieses Hauses erkennen wollen, liegt darin, dass nach dem Vertrag das Erbbaurecht mit einer Grundschuld in Höhe von 500.000 € zu Gunsten einer finanzierenden Bank belastet werden kann. Diese Grundschuld soll im Rang vor dem städtischen Vorkaufsrecht und der städtischen Sicherungshypothek eingetragen werden. Im Insolvenzfall bedeutet dies, dass die finanzierende Bank die Sportanlage verwerten (versteigern) kann und die Stadt auf allen Kosten sitzen bleibt.
Viel schlimmer noch! Nach § 7 muss die Stadt beim Heimfall eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes an den Verein bezahlen. Dieser Betrag würde also in die Insolvenzmasse fließen, aus der sich zunächst die Bank durch die erstrangige Grundschuld bedienen könnte.

Weil auch der Notar Gefahren sieht, wurde von ihm in den §§ 7 und 13 des Vertrages ausdrücklich auf die Gefahren hingewiesen. Folgender Satz in § 13 des Vertrags sollte Sie alle aufhorchen lassen:
„Dem Eigentümer (also der Stadt!) ist nach Erläuterung durch den Notar bewusst, dass der Anspruch auf Rückzahlung dennoch gegebenenfalls unerfüllt bleiben könnte. Dennoch erklären der Bürgermeister und der Erste Stadtrat, den Vertrag heute so abschließen zu wollen, wie heute beurkundet.“
Der SV hat übrigens in seinem Umsetzungskonzept lediglich eine Bankenfinanzierung von 80.000 € angegeben. Warum wird nicht dieser, vom SV kalkulierter Betrag als Grundschuld eingetragen?

Wir schlagen also vor, die Grundschuldeintragung in Höhe von 100.000,- € nur auf ein separates, herauszumessendes Grundstück mit einer Fläche von ca. 2000m² bis 3000m², auf dem das Vereinsheim entstehen soll, eintragen zu lassen. Damit wäre sichergestellt, dass das eigentliche Sportgelände, für das der Verein allein von der Stadt einen Zuschuss von 925.000 € erhält, bei einer möglichen Rückabwicklung nicht belastet werden würde, und eine weitere Nutzung unabhängig vom Vereinsheim gegeben wäre.
Des Weiteren geht es um die Auflösung der beiden bestehenden Erbpachtverträge an der Faulbacher Straße. Hier müssen die Erbpachtverträge getrennt nach Grundstück Vereinsheim und Gelände Fußballplatt behandelt werden.
Es ist für die FWG jedoch nicht nachvollziehbar, dass heute nicht beide Verträge gleichzeitig verhandelt und aufgelöst werden.
Zur heutigen Abstimmung kommt nur die Auflösung des Erbpachtvertrags für das Sportplatzgelände. Dabei muss gewährleistet sein, dass für beide Flurstücke, also Sportplatz und Vereinsheim, ein gemeinsamer Bebauungsplan aufgestellt wird. 

Die FWG hat sich mit vorliegendem Vertragswerk auseinandergesetzt, aber weder von den Magistratsmitgliedern noch von den Stadtverordneten kann erwartet werden, dass sie so viel rechtliches Wissen mitbringen, dieses komplexe Vertragswerk mit all seinen Konsequenzen zu durchdringen. Daher ist die Frage zu stellen, wer für den Abschluss dieser Verträge die Rechtsberatung der Stadt durchgeführt hat. Der Notar ist nicht für die möglichen Konsequenzen aus dem Vertrag verantwortlich. Er protokolliert mit dem Vertrag nur den Willen der Beteiligten. 
Wir sollten mit der Zeit doch nun wirklich dazugelernt haben! Die FWG hat ein Risiko, das sich aus dem hier vorliegenden Vertrag für die Stadt ergeben könnte, erkannt. 
Wir maßen uns nicht an, dass wir alle anderen möglichen Risiken auch erkennen können.
Sie sehen, wir haben uns konstruktive Gedanken gemacht, haben selbst eine Schenkung unter bestimmten Bedingungen vorgeschlagen, wie der Verein unterstützt werden kann, ohne die städt. Finanzen zu ruinieren, falls dem Verein etwas passieren sollte, was wir natürlich nicht hoffen.

Der vorliegende Vertrag ist aufgrund der geschilderten Gefahren für die FWG nicht akzeptabel. Wir werden der Vorlage zu einem hochriskanten Vertrag keinesfalls zustimmen.

Pressemitteilung NNP vom 01.12.2020

Artikel NNP vom 01.12.2020

Jung und weiblich – die Mannschaft für die Kommunalwahl 2021 steht!

Mitgliederversammlung November 2021
1. Reihe vorne, von links: Susanne Langel, Gerd Korn, Dirk Schmidt und Mathias Stähler

In der sehr gut besuchten Mitgliederversammlung hat die FWG ihre Kandidat*innen für die Kommunalwahl am 14.03.2021 nominiert und einstimmig gewählt. In der Kommunalwahl 2016 war die FWG mit 22,5% und 8 Sitzen im Stadtparlament zweitstärkste Kraft. Das Ziel der FWG ist es, mit der jetzt aufgestellten Mannschaft dieses Ergebnis wieder zu erreichen und wenn möglich sogar zu übertreffen.

Die nächste Generation ist am Start: Die FWG hat es geschafft, 8 neue und jüngere Kandidat*innen zu gewinnen. Der Frauenanteil ist dabei hoch: 5 Frauen, zum Teil junge Mütter, sind bereit, sich in der FWG für ihre Heimat- und Wohnstadt kommunalpolitisch zu engagieren. 
Mit unserem Kandidatenspektrum wollen wir neben unseren Stammwählern insbesondere junge Leute und Familien ansprechen. Zielgruppen, denen in der Kommunalpolitik u.E. mehr Beachtung und Gehör geschenkt werden sollte. Und das geht am besten, wenn sie die Chance bekommen, selbst aktiv zu werden.

Auf Platz 1 und somit Spitzenkandidatin steht unsere Fraktionsvorsitzende Susanne Langel. Sie will mit den bisherigen Stellvertretern Gerd Korn und Dirk Schmidt auch in der kommenden Legislaturperiode die Fraktion führen. Der Fraktionsspitze folgen Mathias Stähler, Boris Klassen, Janine Langel und Christoph Weyer, bekannte Gesichter, die bereits in der aktuellen Legislatur kommunalpolitische Erfahrung gesammelt haben. 
Mit Alexandra Fieseler aus Niederhadamar und Maximilian Bill aus Steinbach besetzt die FWG zwei neue Gesichter in den vorderen Rängen. 
Maximilian Bill kandidiert ebenfalls zum ersten Mal für den Ortsbeirat in Steinbach. 
Isabelle Böckling (Hadamar), Ann-Kristin Wittig (Hadamar), Simone Gasteier (Niederhadamar) und Klaus Peter Hannappel (Niederhadamar) sind weitere Newcomer, die sich zur Wahl stellen.

Wir freuen uns besonders, nach 5 Jahren Pause einen Listenvorschlag für den Ortsbeirat Niederzeuzheim vorzulegen. Auch hier stellt sich mit Adrian Eufinger ein Neustarter zur Wahl. 

Karin Stähler, aktuell Ortsvorsteherin in Oberzeuzheim, steht für diese Position in der kommenden Legislaturperiode aus zeitlichen und persönlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung. Mit Listenplatz 2 signalisiert sie aber, dass sie sich im Ortsbeirat weiterhin engagieren will. Auf Listenplatz 1 steht Petra Tripp-Nicolay, auch ein Neuzugang in der FWG. Sie rückt für ihren Mann Jürgen Tripp nach, der ebenfalls nicht mehr für den Ortsbeirat kandidiert.

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05.11.2020: Kommentar der FWG Ortsvorsteherin zur Ortsbesichtigung der CDU in Oberzeuzheim

Leserbrief in der NNP vom 05.11.2020

Initiative der FWG: Verzicht auf Wahlplakatierung

Die in der letzten Stadtverordnetenversammlung eingebrachte Initiative der FWG auf Verzicht einer flächendeckenden Wahlplakatierung zur Kommunalwahl 2021 findet keine mehrheitliche Zustimmung im Stadtparlament. 

Die FWG hatte bereits alle Fraktionen Ende Juni informiert, in der Stadtverordnetenversammlung im September den Antrag auf Verzicht einer flächendeckenden Wahlplakatierung zu stellen. Stattdessen sollte es die Möglichkeit geben, auf zentralen Plakatwänden, beispielsweise wie bei der Europawahl, Wahlwerbung anzubringen. Die damalige erste positive Resonanz zu unserer Initiative hat in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung vom 23.10.20 kein Zuspruch mehr gefunden. Der Antrag der FWG wurde nicht abgestimmt und in den HFA verwiesen. Aus Sicht der FWG ein eleganter Versuch, die Initiative vom Tisch zu wischen, oder sie so zu verändern, z.B. auf Limitierung der Anzahl von Plakaten pro Fraktion, dass das wenig mit dem ursprünglichen Antrag zu tun hat, gänzlich auf flächendeckende Wahlplakatierung im Stadtgebiet zu verzichten.

In Wahlzeiten erleben es alle Bürger*innen hautnah: wenn der Startschuss für die Wahlplakatierung gegeben wird, ist kaum ein Laternenmasten, Zaunpfahl oder ähnliche Befestigungsmöglichkeit vor Plakaten mit Wahlwerbung sicher. In Hadamar treten zur Kommunalwahl 2021 fünf politische Gruppierungen an, da kommt schon eine Menge zusammen.

Die FWG stellt sich ernsthaft die Frage, ob im Zeitalter von Internet, Facebook, Twitter und Instagram, überhaupt Wähler durch Wahlplakatwerbung erreicht werden. Medienwissenschaftliche Studien haben ergeben, dass bis zu 100% der befragten Bürger angegeben haben, noch nie eine Partei aufgrund ihres Wahlplakates gewählt zu haben. Das widerspricht ganz klar dem Argument der CDU, mit Plakatwerbung zwar eine hohe Erreichbarkeit aber keinesfalls eine hohe Wirkung zu erzielen. Außerdem fühlt sich ein Großteil der Bevölkerung durch die Plakatierung gestört. Das ist in Hadamar sicher nicht anders. Häufig wird sogar von Verschandelung des Stadtbildes gesprochen.

In den letzten Jahren haben sich bei der Plakatierung die sog. Hohlkammerplakate durchgesetzt. Ein Material aus Polypropylen, das recycelt werden muss. Nachhaltig ist es nicht gerade, wenn Unmengen dieser Plakate entsorgt werden müssen. Auch hier wollte die FWG mit ihrem Antrag ein Signal für den Umweltschutz setzten und unnötigen Abfall vermeiden. 

Außerdem werden mit einem Verzicht von Plakatierungen finanzielle und personelle Ressourcen aller Beteiligten geschont, z.B. beim Kauf, Anbringen und Entfernen der Plakate.

Dem Argument der WfH, der Antrag der FWG gehe zu Lasten des Steuerzahlers, die für die Kosten zentraler Plakatwände aufkommen müssten, stellt die FWG entgegen, dass über die Finanzierung durch die Stadt und eine mögliche Kostenbeteiligung der Fraktionen noch nicht verhandelt worden ist. Das wäre bei Zustimmung aller Fraktionen der Auftrag an den Magistrat gewesen, diesbezüglich die weitere Vorgehensweise zu klären.

Die FWG bedauert, dass sie sich mit ihrem Antrag nicht durchsetzen konnte und Hadamarer Bürger*innen auch im kommenden Wahlkampf mit Wahlplakaten „bombardiert“ werden. Damit ist leider eine realistische Chance vertan, als erste Kommune Vorreiter im Landkreis zu werden, die auf flächendeckende Plakatierung der Parteien zugunsten des Stadtbildes verzichtet.

FWG Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 23.10.2020
-Änderung der Straßenbeitragssatzung-

Die Straßenbeitragssatzung ist ein Dauerbrenner, der uns nun schon über Jahre, fast könnte man sagen Jahrzehnte, begleitet.

Die SPD kann sich mit ihrer Forderung, die Anliegergebühren vollständig zu streichen, seit Jahren nicht durchsetzen. Die CDU hält die aktuelle Straßenbeitragssatzung für gerechtfertigt. 

Die FWG hat eine Resolution, in der wir um Unterstützung bitten, an den Hessischen Landtag eingereicht, aber bislang lässt sich die Landespolitik nicht auf Förderungszusagen ein. 

Stattdessen erlaubt sie sogar defizitären Kommunen, den Anliegern die Straßenbeiträge zu erlassen und nimmt in Kauf, dass sie sich dadurch immer weiter verschulden.

Die FWG hat alle Modelle der Erhebung von Anliegergebühren, über die Grundsteuer, die wiederkehrenden Straßenbeiträge, usw. unter die Lupe genommen und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass keines der auch hier schon diskutierten Modelle für Anlieger und Kommune gleichermaßen tragbar ist.

Die FWG hat sich nun einen Kompromiss überlegt, der außergewöhnlich hohe Belastungen für Anlieger abfedern und kalkulierbar machen soll, und gleichzeitig den kommunalen Haushalt nicht ins Unterirdische stürzt.

Wir glauben, dass bei unseren Bürgerinnen und Bürgern die Akzeptanz der maßnahmenbezogenen Straßenbeiträge viel höher wäre, wenn die Kosten kalkulierbarer wären.

Es ist doch die drängende Frage: Was kommt da auf mich zu? Kann ich mir das leisten? 

Und diese Fragen stellen sich gerade auch die Anlieger der Obergasse in Niederzeuzheim. Sie werden durch die grundhafte Erneuerung ihrer Straße mit außergewöhnlich hohen Belastungen, die weitaus höchsten, die wir je im Stadtgebiet hatten, konfrontiert. 

25 € pro m²! Das bedeutet bei einer Grundstücksfläche von 1000 m²   25.000 € (entsprechend bei 2000 m² schon 50.000 € )

Diese Kosten haben das Potential zu ruinieren.

Das wiederum kann nun gar nicht im Interesse der Kommune sein.

Die FWG beantragt eine Änderung der Straßenbeitragssatzung und sieht eine Ergänzung des § 2 wie folgt, vor:

Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten grundsätzlich für die gesamte Verkehrsanlage ermittelt, 

Unsere Ergänzung:  darf jedoch 15 € / qm nicht überschreiten.

Damit wäre es allen Anliegern zukünftig möglich, das Maximum an Kosten für sein Grundstück zu berechnen und sich darauf einzustellen.

Für die Anlieger der Obergasse in Niederzeuzheim würde es eine deutliche Reduzierung bedeuten und damit hoffentlich unzumutbar hohe Belastungen abfedern.

1000 m² werden nun mit 15.000 €, also 10.000 € weniger berechnet (2000 m² folglich mit 30.000 €).

Das sind immer noch gewaltige Summen, aber überschaubarer und unserer Meinung nach mit dem Finanzierungsangebot der Ratenzahlung über 20 Jahre hinnehmbar. 

Wahlprogramm 2021 verabschiedet

Das Wahlkampfteam hat zwischenzeitlich die Ziele für die kommende Legislaturperiode formuliert und gemeinsam mit der Fraktion verabschiedet. Das 6 Punkte Programm beinhaltet die wesentlichen Aktionsfelder, in denen die FWG in Hadamar in den nächsten 5 Jahren Einfluss nehmen will. Wahlprogramm lesen

Jahreshauptversammlung vom 08.09.2020

Die Freie Wählergemeinschaft Hadamar (FWG) hat sich in ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung mit den Kernthemen der aktuellen Stadtpolitik in Hadamar und den Stadtteilen beschäftigt. 

Magistrat und Fraktion informierten die FWG Mitglieder über die Rückübertragung der alten Schulturnhalle und den neuerlichen Versuch eines Vergleiches zwischen Investor und der Stadt. Die aktuelle Planung des Vereinsheimes am Sportplatz in Niederhadamar wurde angesprochen, ebenso wie der mit dem Sportplatzneubau in Verbindung stehende Verkauf des alten Sportplatzgeländes an der Faulbacher Straße. Die Fraktion berichtete weiter über den Neubau des Penny Lebensmittelmarktes und die Diskussion um eine Linksabbiegespur für den Zulieferverkehr. Die Corona Pandemie sorgte zudem für Herausforderungen in der Magistratsarbeit. Nach anfänglichem Sitzungsverbot wurde die digitale Infrastruktur so verbessert, das Magistratssitzungen auch online durchgeführt werden konnten. Die Auswirkungen von Corona auf den Haushalt sind ebenfalls gravierend. Der Magistrat hat rechtzeitig eine Haushaltssperre erlassen, damit sich das Defizit durch Einnahmeausfälle nicht zu stark auf den Ergebnishaushalt auswirkt. 
Die abschließenden Berichte aus den Ortsbeiräten Hadamar und Oberzeuzheim rundeten die Informationen aus den Gremien ab.

Für die Kommunalwahl 2021 gab die Vorstandsvorsitzende Mechthild Hering einen ersten Ausblick. Die FWG will ihre erfolgreiche Arbeit im Stadtparlament fortsetzen und beschäftigt sich aktuell damit, wieder eine überzeugende Mannschaft für die kommende Legislaturperiode zu formieren. Neben langjährigen, erfahrenen Kommunalpolitikern werden junge engagierte Kandidatinnen und Kandidaten die politische Arbeit der FWG in der Stadtverordnetenversammlung verstärken.

Das neu gebildete Vorbereitungsteam wird gemeinsam mit Vorstand und Fraktion die wesentlichen Eckpunkte für das Wahlprogramm 2021 ausarbeiten. Dabei konzentriert sich die FWG auf bereits in der aktuellen Legislaturperiode fokussierte Schwerpunkte, wie solide Finanzpolitik, nachhaltige Stadtentwicklung, aktive Gewerbeförderung, familienfreundliche Infrastruktur und ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt. Auch das Thema der gleichmäßigen digitalen Netzversorgung im gesamten Stadtgebiet hat für die FWG hohe Priorität und wird in das Wahlprogramm einfließen. Startschuss wird die Mitgliederversammlung zur Listenaufstellung sein, in der auch der Zeitplan für die kommenden Wahlkampfaktivitäten festgelegt wird.

Altersübergreifende Freizeitanlage in Oberzeuzheim

Artikel in der NNP vom Juni 2020

Haushaltsrede 2020

Wir werden heute über einen in vielerlei Hinsicht besonderen Haushalt abstimmen.

Uns liegt ein Doppelthaushalt für die Jahre 2020/2021 vor. Das ist zunächst nichts Besonderes, die beiden letzte waren auch Doppelthaushalte.

Aber es ist der letzte in dieser in dieser Legislaturperiode dieser Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung werden wir voraussichtlich über keinen Haushalt mehr beraten und befinden.

Die Haushaltsberatungen waren aufgrund der zusätzlichen Mittel durch die „Hessenkasse“ recht komfortabel und es wurden über 30 Anträge gestellt, die mit ihren haushalterischen Auswirkungen direkt in den Haushalt eingefügt wurden und somit jederzeit den Stand sichtbar machten.

Hier auch ein großes Dankeschön an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

Für unseren Kämmerer, Rainer Höhn, hat dieser Haushalt wahrscheinlich auch eine besondere Bedeutung: es ist sein letzter, bevor er in den wohlverdienten Ruhestand geht.

Herr Höhn, an dieser Stelle unser ganz besonderer Dank an Sie für Ihre Geduld, das Zahlenwerk mit seinen verschiedenen Komponenten auch nicht direkt haushaltskompatiblen Stadtverordneten zu erklären.

Die FWG hat sich schwerpunktmäßig 3 Bereichen gewidmet:

  • den Straßen, also er Infrastruktur
  • der Internetversorgung in allen Stadtteilen
  • den Kindern und Jugendlichen in unserem Stadtgebiet

Diese 3 Schwerpunkte zählen für die FWG zur nachhaltigen Haushaltsführung, von der alle Bürger*innen in allen Stadtteilen profitieren.

Die FWG hatte für die Straßensanierung im Stadtgebiet einen Ansatz von 400.000 € vorgesehen und letztendlich ist es durch die Hessenkasse und die Einstellung von zusätzlichen Mitteln in den regulären Haushalt noch etwas mehr geworden.

Nachdem wir von den zu erwartenden Kosten für den Ausbau der Mainzer Landstraße gehört und das Straßenkataster gesehen haben, sind 400.000 € ein Tropfen auf den heißen Stein.

Um alle Straßen, Wasserleitungen und Kanäle im Stadtgebiet in Ordnung zu bringen, wären ca. 25 Mio. € notwendig.

Diese Summe kann keine Kommune alleine aufbringen, hier sind das Land und auch der Bund gefragt. Sie sollten den Erhalt der Infrastruktur in den Kommunen mit Fördermitteln unterstützen.

Vom Bund werden jetzt 5 Milliarden € in die Digitalisierung der Schulen investiert. Stellenweise absolut notwendig und längst überfällig, doch nicht nach dem Gießkannenprinzip. Hier gäbe es z.B. Einsparpotenzial.

Den Antrag der WfH konnten wir leider nicht unterstützen. Zwar wären nach ihrem Willen noch rund 200.000 € mehr für die Sanierung von Straßen im Haushalt vorgesehen gewesen, doch die Gegenfinanzierung war für die FWG zu spekulativ. Die WfH beantragte Einnahmen in Höhe von 800.000 € aus dem Verkauf eines Sportgeländes an der Faulbacher Straße, konnte oder wollte jedoch weder den Investor benennen noch die Art des Bauvorhabens.

Liebe Kolleg*innen von der WfH, wenn Sie Ihr geheimes Wissen für sich behalten wollen, dürfen Sie sich nicht über unsere Ablehnung wundern.

Für die FWG sind das Konzept und der Erlös die entscheidenden Merkmale, um einem Verkauf des Geländes zuzustimmen. Wir sind keine Verfechter der Bevorratung von Bauland an dieser Stelle, aber der Verkauf an einen Investor muss zum Vorteil unserer Stadt sein.

Ein weiterer zukunftsrelevanter Antrag der FWG in Bezug auf die Internetversorgung in allen Stadtteilen fand ebenfalls eine Mehrheit im Haupt. u. Finanzausschuss und somit sind wir mit 300.000 € auf Herausforderungen vorbereitet. Da dieses Thema auch im Bund und beim Land hohe Priorität genießt, und nicht nur weiße, sondern auch graue Flecken beseitigt werden sollen, sind für den Ausbau des schnellen Internets Fördergelder zu erwarten. Aber Förderung ohne Eigenanteil gibt es kaum, und mit den nun eingestellten Mitteln dürften wir gut aufgestellt sein. 

Auf die von uns gewünschte zentrale Enthärtungsanlage müssen wir, zumindest vorerst, leider verzichten. Die technologischen und personellen Aufwendungen wären nach dem derzeitigen Stand nicht zu rechtfertigen und den Bürgern die erhebliche Kostensteigerung bei den Wassergebühren nicht zuzumuten.

Sehr erfreut ist die FWG, das ihr Antrag auf einen Abenteuerspielplatz für Kinder und Jugendliche nach fast 10 Jahren eine Mehrheit gefunden hat. Nun müssen wir noch den geeigneten Standort finden, eine professionelle Planung in Auftrag geben und dann kann es mit der modularen Umsetzung beginnen. 160.000 € sind dafür eingestellt und eine guter Grundstock. Aks möglicher Standort sehen wir das Sportplatzgelände in Oberzeuzheim.

Auch unser Antrag, für kleinere Reparaturen und Verbesserungen im städtischen Jugendhaus 30.000 € vorzusehen, war Mehrheitsfähig. Die FWG sieht unsere Stadt nun in Bezug auf die Stadtjugendpflege mit der kürzlich eingestellten Stadtjugendpflegerin und dem IKUFAZ im gleichen Haus nun als gut ausgestattet an.

Auf Vorschlag des Ortsbeirates von Oberzeuzheim wird der „Backesplatz“ hergerichtet und gepflastert. Die Wasser- und Stromversorgung wird angepasst und eine Überdachung gewährleistet zukünftig, dass Chöre oder andere Akteure auch bei schlechter Witterung im Trockenen stehen. Für diese Maßnahmen beantragte die FWG 150.000 €, die nun im Haushalt eingeplant sind.

Dem Antrag der CDU, auf der „Host“ einen Bürgerpavillion für 500.000 € zu errichten, konnte sich die FWG nicht anschließen. Absolut gerechtfertigt und auch notwendig sehen wir jedoch den Neubau einer bedarfsgerechten Toilettenanlage. Die alte Toilettenanlage soll nun zu einem Lagerraum umgebaut werden und auch hier soll es ähnlich wie in Oberzeuzheim, eine überdachte Aktionsfläche geben. Für dieses Vorhaben hat die FWG 250.000 € beantragt, die nun im Haushalt eingeplant sind.

Dem Antrag der CDU, das Museumskonzept umzusetzen, konnte die FWG auch im Hinblick auf die 700 Jahr-Feier in 2024 zustimmen. Es ist durchaus wünschenswert und sinnvoll im Rahmen eines Stadtjubiläums auch die Geschichte und die Besonderheiten der Stadt darzustellen. Die von der WG angestrebte Version des Konzepts beschränkt sich jedoch auf die kleinere Variante, also nicht den Komplettausbau mit der Fläche über dem Krippenmuseum. Zudem müssen die Folgekosten, also Personal- und Betriebskosten noch ermittelt werden.

Auch in Steinbach, Niederzeuzheim, Oberweyer wurden die Vorschläge der Ortsbeiräte berücksichtigt und es wurde versucht, vieles möglich zu machen. Alle Wünsche konnten nicht umgesetzt werden, da die Haushaltsmittel, trotz Hessenkasse einfach eine natürliche Grenze haben. Wir hoffen, dass sich alle Stadtteile genügend berücksichtigt fühlen.

Die FWG war in der Vergangenheit mehrmals sehr zufrieden mit dem Haushalt und hat, wenn es sein musste, auch die Zustimmung verwehrt.

In diesem Jahr sehen wir unsere Anträge, Anregungen und Vorstellungen aufgenommen. Sicher hat es hier und da Abstriche und Kompromisse gegeben, auch wurden Anträge komplett abgelehnt. Aber, und das ist das Wichtigste es wurde ernsthaft und konstruktiv beraten und entschieden.Insofern können wir der nun vorliegenden Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 20/21 unsere Zustimmung gebe.

Anträge zum Doppelhaushalt 2020 /21

  • Erneuerung des „Backesplatzes“ in Oberzeuzheim

Der Ortsbeirat hat ein Konzept für die Erneuerung des Backesplatzes vorgelegt und benötigt zur Umsetzung Mittel in Höhe von 150.000 €. Der Zustand des Dorfplatzes ist auf Grund von Pflastererhebungen u.a. durch Baumwurzeln in einem schlechten Zustand. Die Bepflanzung ist teilweise abgestorben, bzw. nicht mehr vorhanden. Es ist dem Ortsbeirat ein wichtiges Anliegen, den Platz als Mittelpunkt des Dorfes wieder ansehnlich zu gestalten, um ihn für Begegnungen und Feste nutzen zu können. Das graue, teilweise ruinierte Pflaster soll durch ein farbliches Pflaster ersetzt und begradigt werden und dabei mit einer Stützmauer in Form von L- Steinen eingefasst werden. Ebenso soll ein Strom- und Wasseranschluss gelegt werden. Vorgesehen ist zusätzlich eine Überdachung in Leichtbauweise um dörfliche Veranstaltungen, Feste und Konzerte vor Regen zu schützen.   

 Im Entwurf erfolgte eine Kürzung um 50.000€. Die FWG beantragt die Aufstockung um den gekürzten Betrag von 50000 € auf        150 000 €.

  • Stadtjugendpflege

Die FWG beantragt zur Anschaffung eines Kleinbusses 70.000€.

Der Kleinbus soll der Stadtjugendpflege Flexibilität und Mobilität im Rahmen ihrer Arbeit ermöglichen und außerdem allen Hadamarer Vereinen zur Verfügung stehen.

  • Stadtjugendpflege

Die FWG beantragt 30.000 € für das stadteigene Jugendhaus.

Aus diesen Mitteln sollen kleinere Reparaturarbeiten im Innen- und Außenbereich des Gebäudes sowie kleinere Anschaffungen bzw. Kosten für Unternehmungen, Projekte der Stadtjugendpflege bestritten werden.

  • Anlage eines Abenteuerspielplatzes mit einem angegliederten/ integriertem Bereich für ältere Kinder und Jugendliche (z.B. Ausstattung mit Halfpipe, Basketballkorb, ….) 

Für die Umsetzung beantragt die FWG Mittel in Höhe von

160 000 €. Wenn möglich, soll eine Fachfirma für die Gestaltung und Ausstattung von Erlebnisspielplätzen mit der Planung und modularen Ausführung beauftragt werden. Die Stadtjugendpflege soll in die Beratungen über die Planung und Ausstattung einbezogen werden.

Als möglichen Standort schlagen wir den nicht mehr genutzten Sportplatz in Oberzeuzheim vor.

  • Errichtung einer zukunftsfähigen Breitbandversorgung 

Die FWG beantragt hierfür 450 000 € (405 000 € aus der Hessenkasse und 45 000 € aus dem städtischen Haushalt)

Das Gebiet der Breitbandversorgung der Netkom umfasst die Stadtteile Nieder- und Oberzeuzheim, Nieder- und Oberweyer sowie Steinbach.

Bekanntlich ist die Technik in den Multifunktionalgehäusen (MFG) veraltet. Die Probleme dieses Internet- Netzes werden immer größer. Kein anderer Betreiber will dieses Netz in dieser technischen Form so betreiben. Selbst der jetzige Betreiber und Errichter, die Netkom, zahlt auch bald keine Miete mehr, und die Stadt ist mittlerweile froh, dass die Netkom das Netz überhaupt noch betreibt. 

Deshalb schlägt die FWG vor, die erforderliche Technik in den MFG mit Mitteln aus der Hessenkasse zu finanzieren und somit das Netz wieder für andere Betreiber wie z.B. Telekom oder Deutsche Glasfaser attraktiv zu machen. Wir wissen, dass die Stadt Hadamar im kreisweiten Projekt zum Internetausbau eingebunden ist. Auch der dort angestrebte Ausbau „FTTH“ (Fiber to the home – Glasfaser bis ins Haus) könnte mit diesen Mitteln finanziert werden. Diese Lösung würde dann alle Stadtteile betreffen. Es muss im Laufe der Bearbeitung geprüft werden, ob eine kurzfristige Lösung mit dem Austausch der Technik in den MFG erfolgt, oder der Ausbau der Gesamtbreitbandversorgung schon aktuell wird. Der FWG kommt es darauf an, dass auf jeden Fall Mittel dafür im Haushalt zur Verfügung stehen. Damit ist Hadamar vorbereitet, diese immer wichtiger werdende Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger und Firmen (Homeoffice, Selbstständigkeit, Schule, …) zukunftsfähig zu machen.

FWG freut sich über „Geldsegen“ aus der Hessenkasse

„Auf diese Art und Weise bekommen wir wenigstens etwas von dem, was uns in Form von Steuererhöhungen abgepresst wurde, wieder zurück.“, so Susanne Langel, Fraktionssprecherin der FWG- Hadamar.

Die FWG- Hadamar appelliert an einen äußerst verantwortungsbewussten, nachhaltigen Umgang mit den Mitteln aus der sogenannten Hessenkasse. Der Stadt Hadamar fließen ca. 3 Millionen Euro für zukunftssichere Investitionen zu, wobei bereits ca. 920.000 € mit den Stimmen von CDU, SPD und WfH schon an den SV Rot- Weiß Hadamar für den Neubau der Sportanlage vergeben wurden. Die FWG- Hadamar wird sich mit allem Nachdruck dafür einsetzten, dass die nun verbleibenden ca. 2 Millionen Euro in klugen und zukunftsorientierten Investitionen in der Kernstadt und allen Stadtteilen den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, die schließlich durch erhöhte Grund- und Gewerbesteuern die sprudelnden Einnahmen des Landes Hessen ermöglichten. 

  • Zahlreiche Straßen und Nebenanlagen im gesamten Stadtgebiet sind, wovon sich jeder selbst überzeugen kann, in einem sehr schlechten Zustand und müssen dringend erneuert werden. Mit einem sogenannten „vereinfachten Ausbau“ durch Fahrbahndeckenerneuerung von Nebenstraßen kommen bei diesem Verfahren keine Straßenbeiträge auf die Anlieger zu. Für dieses Projekt wird die FWG- Hadamar 400.000 € aus den Mitteln der „Hessenkasse“ beantragen.
  • Seit über zwei Jahrzehnten ist bekannt, dass sich die Kanäle teilweise in einem sehr schlechten Zustand befinden und dringend saniert bzw. erneuert werden müssen. Hier hat Hadamar in den letzten Jahren mit dem Ziel der Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts zu lange von der Substanz gelebt und die im Übrigen auch gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungsmaßnahmen (EKVO- Eigenkontrollverordnung) zurückgestellt. Für diese Maßnahmen wird die FWG 300.000 € aus den Mitteln der „Hessenkasse“ beantragen. 
  • Die Innenbereiche der Kernstadt und den Ortsteilen verzeichnen häufig Leerstände oder dringend sanierungsbedürftige Objekte. Das bestehende Investitionsprogramm, um Bauherren zu unterstützen, wenn sie eine alte Immobilie einer neuen Nutzung zuführen, wird einer zunehmenden Verödung entgegenwirken.

Dieses stadteigene Investitionsprogramm sollte finanziell attraktiver gestaltete werden. Gleichzeitig sollte die Stadt die finanziellen Möglichkeiten erhalten, desolate Immobilien zu erwerben und einer neuen Nutzung zuzuführen. Dafür sollen im Doppelhaushalt 2020/21 Mittel in Höhe von je 300.000€ bereitgestellt werden.

  • Für die Kinder und Jugendlichen unterhält die Stadt ein Jugendhaus. Das Gebäude mit Außenanlagen und die Inneneinrichtung können eine Finanzspritze für weitere Anschaffungen gut vertragen. Weiterhin ist es wünschenswert, dass der Einrichtung wieder ein vernünftiger Kleinbus, der auch von Vereinen genutzt werden kann, zur Verfügung gestellt wird. Auch auf den Spielplätzen im Stadtgebiet besteht Handlungsbedarf. Attraktive Spiellandschaften und Schatten spendende Bäume würden sicherlich die Besuchszahlen erheblich erhöhen. Für die o.g. Bereiche wird die FWG 200.000 € aus den Mitteln der „Hessenkasse“ beantragen.
  • Ungeachtet der Klagen von Nutzern ist in Hadamar immer noch nicht das sog. schnelle Internet an allen Standorten gewährleistet. Investitionen in diesen Bereich sind jedoch eine absolute Notwendigkeit, um den Anschluss an die zukunftsträchtigen Technologien nicht zu verpassen.

Wie bekannt, sind in naher Zukunft große Summen in die Wasserversorgung zu investieren. Hier schlägt die FWG bereits seit Jahren vor, die Wasserqualität durch qualifizierte zentrale Maßnahmen zur Wasserenthärtung zu verbessern. Die Installation einer Wasserenthärtungsanlage wird den Hauseigentümern und Mietern von großem Nutzen sein.

FWG zum HFA Satzungsbeschluss PENNY-Markt

Bauleitplanung der Stadt Hadamar, Bebauungsplan „Ehemaliger Güterplatz“ (PENNY-Markt), Gemarkung Hadamar

  • Abwägungs- und Satzungsbeschluss-   Beschluss gemäß § 51 a HGO

§51a HGO   Eilentscheidung an Stelle der Gemeindevertretung

Text § 51 a (1) HGO

  • In dringenden Angelegenheiten entscheidet, soweit die Gemeindevertretung für diese Zwecke keinen besonderen Ausschuss eingerichtet hat, der Finanzausschuss an Stelle der Gemeindevertretung, wenn die vorherige Entscheidung der Gemeindevertretung nicht eingeholt werden kann und Gründe des öffentlichen Wohls keinen Aufschub dulden. Der Finanzausschuss kann in diesem Fall in nicht öffentlicher Sitzung tagen. Die Entscheidung kann im Umlaufverfahren getroffen werden. Unterliegt die ersetzte Entscheidung einer besonderen Mehrheitsanforderung, so gilt diese auch für die Eilentscheidung des Finanzausschusses. Über die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu unterrichten. Die Angelegenheit ist in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung aufzunehmen. Die Gemeindevertretung kann in ihrer nächsten Sitzung die Eilentscheidung wieder aufheben, soweit nicht durch ihre Ausführung bereits nicht mehr rückgängig zu machende Rechte Dritter entstanden sind.

Der HSGB schreibt: ….. Beispiele für dringende Angelegenheiten sind:

  • Gerichtliche Fristen – zulässig
  • Haushalt zulässig; Nachtragshaushalt – zulässig
  • Festlegung neuer Wahltermine – zulässig
  • Satzungen – grundsätzlich nicht zulässig
  • Bebauungsplan – grundsätzlich nicht zulässig

Stellungnahme der FWG:

Die FWG hält die Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den HFA in diesem Fall für höchst unzulässig!

§51 a /1 HGO setzt nach der Gesetzesbegründung voraus, dass eine vorherige Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung nicht eingeholt werden kann und ein Aufschub bis zur nächsten regulären bzw. zu einer Sondersitzung nicht ohne Schaden der Gemeinde möglich ist. Beide Varianten sind ersichtlich nicht gegeben. Der Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden der FWG, Susanne Langel, in der Telefonkonferenz des Präsidiums am 4.5.2020, eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung einzuberufen, wurde vom Stadtverordnetenvorsteher abgelehnt.

Dringende Angelegenheit?

Dies setzt voraus, dass innerhalb der zur Verfügung stehenden zeitlichen Spanne die Stadtverordnetenversammlung nicht eingeladen werden könnte. Gemäß §58 I HGO gilt für die Einberufung der Stadtverordnetenversammlung jedoch nur eine Frist von mind. 3 Tagen, sodass bei der langfristig erfolgten Einladung zum HFA erst recht die Stadtverordnetenversammlung hätte einberufen werden können. Es wäre also eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung immer noch möglich.

Gründe des öffentlichen Wohls dürfen keinen Aufschub dulden

Es läuft weder eine Frist ab, noch kann von Gefahr in Verzug gesprochen werden. Es ist auch kein Schaden erkennbar, der ohne die Sitzung des HFA drohen könnte. Worin soll konkret das plötzliche Ereignis liegen, wodurch die Entscheidung durch den HFA unaufschiebbar wird?

Obwohl nach Meinung der FWG mit der Abstimmung im HFA ein Verfahrensfehler begangen wird, sieht sie keine Chance, die anderen Fraktionen, den Ausschussvorsitzenden und den Stadtverordnetenvorsteher von der Notwendigkeit zu überzeugen, eine Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung einzuberufen. Da die FWG das anstehende Projekt „Ehemaliger Güterplatz“ (Penny- Markt) ausdrücklich befürwortet, würde sie dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss auch im HFA notgedrungen zustimmen, allerdings nur unter der Bedingung, dass die unpräzise formulierten Vertragsteile, die von der FWG mündlich in der Ausschusssitzung angesprochen werden, präzise formuliert werden, um evtl. spätere Schäden von der Stadt abzuwenden. Die Erfahrungen mit einigen unpräzisen Vertragsabschlüssen in der Vergangenheit haben uns doch deutlich gezeigt, welche unangenehmen Folgen es für die Stadt haben kann (z.B. Alte Schulturnhalle Hadamar, „Hohe Anwand“ Steinbach).