FWG Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 23.10.2020 - Änderung der Straßenbeitragssatzung
Die Straßenbeitragssatzung ist ein Dauerbrenner, der uns nun schon über Jahre, fast könnte man sagen Jahrzehnte, begleitet.
Die SPD kann sich mit ihrer Forderung, die Anliegergebühren vollständig zu streichen, seit Jahren nicht durchsetzen. Die CDU hält die aktuelle Straßenbeitragssatzung für gerechtfertigt.
Die FWG hat eine Resolution, in der wir um Unterstützung bitten, an den Hessischen Landtag eingereicht, aber bislang lässt sich die Landespolitik nicht auf Förderungszusagen ein.
Stattdessen erlaubt sie sogar defizitären Kommunen, den Anliegern die Straßenbeiträge zu erlassen und nimmt in Kauf, dass sie sich dadurch immer weiter verschulden.
Die FWG hat alle Modelle der Erhebung von Anliegergebühren, über die Grundsteuer, die wiederkehrenden Straßenbeiträge, usw. unter die Lupe genommen und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass keines der auch hier schon diskutierten Modelle für Anlieger und Kommune gleichermaßen tragbar ist.
Die FWG hat sich nun einen Kompromiss überlegt, der außergewöhnlich hohe Belastungen für Anlieger abfedern und kalkulierbar machen soll, und gleichzeitig den kommunalen Haushalt nicht ins Unterirdische stürzt.
Wir glauben, dass bei unseren Bürgerinnen und Bürgern die Akzeptanz der maßnahmenbezogenen Straßenbeiträge viel höher wäre, wenn die Kosten kalkulierbarer wären.
Es ist doch die drängende Frage: Was kommt da auf mich zu? Kann ich mir das leisten?
Und diese Fragen stellen sich gerade auch die Anlieger der Obergasse in Niederzeuzheim. Sie werden durch die grundhafte Erneuerung ihrer Straße mit außergewöhnlich hohen Belastungen, die weitaus höchsten, die wir je im Stadtgebiet hatten, konfrontiert.
25 € pro m²! Das bedeutet bei einer Grundstücksfläche von 1000 m² 25.000 € (entsprechend bei 2000 m² schon 50.000 € )
Diese Kosten haben das Potential zu ruinieren.
Das wiederum kann nun gar nicht im Interesse der Kommune sein.
Die FWG beantragt eine Änderung der Straßenbeitragssatzung und sieht eine Ergänzung des § 2 wie folgt, vor:
Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten grundsätzlich für die gesamte Verkehrsanlage ermittelt,
Unsere Ergänzung: darf jedoch 15 € / qm nicht überschreiten.
Damit wäre es allen Anliegern zukünftig möglich, das Maximum an Kosten für sein Grundstück zu berechnen und sich darauf einzustellen.
Für die Anlieger der Obergasse in Niederzeuzheim würde es eine deutliche Reduzierung bedeuten und damit hoffentlich unzumutbar hohe Belastungen abfedern.
1000 m² werden nun mit 15.000 €, also 10.000 € weniger berechnet (2000 m² folglich mit 30.000 €).
Das sind immer noch gewaltige Summen, aber überschaubarer und unserer Meinung nach mit dem Finanzierungsangebot der Ratenzahlung über 20 Jahre hinnehmbar.