Redebeitrag zu den Erbpachtverträgen mit dem SV Rot-Weiß Hadamar Stadtverordnetenversammlung 11.12.20
Auch wenn die FWG der Förderung dieses Projekts in Höhe von 925.000€ nicht zugestimmt hat, respektiert sie natürlich die demokratische Mehrheitsentscheidung zum Bau der Anlage. Unsere kritische Stellungnahme bezieht sich daher nicht mehr auf die grundsätzliche Entscheidung, ob „Am Zipfen“ die neue Sportanlage gebaut werden soll, sondern ausschließlich auf mögliche Verfahrensfehler, wie wir sie leider schon mehrmals erlebt haben.
Zur Abstimmung liegt uns heute ein Erbpachtvertrag vor, der schon unterschrieben, aber bis zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung schwebend unwirksam ist. Das heißt, wir könnten heute noch auf die Gestaltung der Verträge Einfluss nehmen. In der Sitzung des HFA ist es leider nicht gelungen, die Kolleginnen und Kollegen bezgl. der Risiken, die die FWG sieht, zu sensibilisieren und auf einen möglichen finanziellen Schaden, der auf die Stadt zukommen könnte, hinzuweisen. Wie bereits erwähnt, respektiert die FWG den Mehrheitsbeschluss, die Fördermittel in Höhe von 925.000 € den Verein zur Verfügung zu stellen und begleitet das Projekt daher weiterhin kollegial.
Die FWG hat sich intensiv mit dem nun vorliegenden Vertrag auseinandergesetzt, über den hier heute abzustimmen ist. Dabei sind uns einige Risiken aufgefallen, die unsere städtischen Finanzen betreffen, wenn bei dem Bau und Betrieb der neuen Sportanlage nicht alles glatt läuft. Die jüngste Erfahrung mit dem Projekt „Alte Turnhalle“ ist nur ein Beispiel für die Notwendigkeit einwandfreier Vertragsgestaltung.
Im vorliegenden Fall wäre das z.B. der sogenannte Heimfall, der die Fälle regelt, wenn das von der Stadt Hadamar gewährte Erbbaurecht nach 66 Jahren ausläuft, oder, was viel spannender ist, wenn der Vertrag in Folge einer Insolvenz rückabgewickelt werden muss. Natürlich hoffen wir sehr, dass dieser Fall nach § 6 Nr. 4 nie angewendet werden muss. Der Paragraph regelt in 6 Punkten, welche Möglichkeiten es für die Rückabwicklung des Erbbaurechts auf die Stadt gibt.
Aus Sicht der FWG sind die vertraglich geregelten Bedingungen in Bezug auf die Stadt nachteilig und bauen, wie es der Bürgermeister in der HFA Sitzung formuliert hat, auf Vertrauen auf. Die negativen Konsequenzen, die aus einer Insolvenz des Vereins oder aber auch aus einer einfachen Aufgabe des Projekts entstehen können, werden bewusst ausgeblendet.
Ein Problem, das weder der Bürgermeister noch die Befürworter dieses Hauses erkennen wollen, liegt darin, dass nach dem Vertrag das Erbbaurecht mit einer Grundschuld in Höhe von 500.000 € zu Gunsten einer finanzierenden Bank belastet werden kann. Diese Grundschuld soll im Rang vor dem städtischen Vorkaufsrecht und der städtischen Sicherungshypothek eingetragen werden. Im Insolvenzfall bedeutet dies, dass die finanzierende Bank die Sportanlage verwerten (versteigern) kann und die Stadt auf allen Kosten sitzen bleibt.
Viel schlimmer noch! Nach § 7 muss die Stadt beim Heimfall eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes an den Verein bezahlen. Dieser Betrag würde also in die Insolvenzmasse fließen, aus der sich zunächst die Bank durch die erstrangige Grundschuld bedienen könnte.
Weil auch der Notar Gefahren sieht, wurde von ihm in den §§ 7 und 13 des Vertrages ausdrücklich auf die Gefahren hingewiesen. Folgender Satz in § 13 des Vertrags sollte Sie alle aufhorchen lassen:
„Dem Eigentümer (also der Stadt!) ist nach Erläuterung durch den Notar bewusst, dass der Anspruch auf Rückzahlung dennoch gegebenenfalls unerfüllt bleiben könnte. Dennoch erklären der Bürgermeister und der Erste Stadtrat, den Vertrag heute so abschließen zu wollen, wie heute beurkundet.“
Der SV hat übrigens in seinem Umsetzungskonzept lediglich eine Bankenfinanzierung von 80.000 € angegeben. Warum wird nicht dieser, vom SV kalkulierter Betrag als Grundschuld eingetragen?
Wir schlagen also vor, die Grundschuldeintragung in Höhe von 100.000,- € nur auf ein separates, herauszumessendes Grundstück mit einer Fläche von ca. 2000m² bis 3000m², auf dem das Vereinsheim entstehen soll, eintragen zu lassen. Damit wäre sichergestellt, dass das eigentliche Sportgelände, für das der Verein allein von der Stadt einen Zuschuss von 925.000 € erhält, bei einer möglichen Rückabwicklung nicht belastet werden würde, und eine weitere Nutzung unabhängig vom Vereinsheim gegeben wäre.
Des Weiteren geht es um die Auflösung der beiden bestehenden Erbpachtverträge an der Faulbacher Straße. Hier müssen die Erbpachtverträge getrennt nach Grundstück Vereinsheim und Gelände Fußballplatt behandelt werden.
Es ist für die FWG jedoch nicht nachvollziehbar, dass heute nicht beide Verträge gleichzeitig verhandelt und aufgelöst werden.
Zur heutigen Abstimmung kommt nur die Auflösung des Erbpachtvertrags für das Sportplatzgelände. Dabei muss gewährleistet sein, dass für beide Flurstücke, also Sportplatz und Vereinsheim, ein gemeinsamer Bebauungsplan aufgestellt wird.
Die FWG hat sich mit vorliegendem Vertragswerk auseinandergesetzt, aber weder von den Magistratsmitgliedern noch von den Stadtverordneten kann erwartet werden, dass sie so viel rechtliches Wissen mitbringen, dieses komplexe Vertragswerk mit all seinen Konsequenzen zu durchdringen. Daher ist die Frage zu stellen, wer für den Abschluss dieser Verträge die Rechtsberatung der Stadt durchgeführt hat. Der Notar ist nicht für die möglichen Konsequenzen aus dem Vertrag verantwortlich. Er protokolliert mit dem Vertrag nur den Willen der Beteiligten.
Wir sollten mit der Zeit doch nun wirklich dazugelernt haben! Die FWG hat ein Risiko, das sich aus dem hier vorliegenden Vertrag für die Stadt ergeben könnte, erkannt.
Wir maßen uns nicht an, dass wir alle anderen möglichen Risiken auch erkennen können.
Sie sehen, wir haben uns konstruktive Gedanken gemacht, haben selbst eine Schenkung unter bestimmten Bedingungen vorgeschlagen, wie der Verein unterstützt werden kann, ohne die städt. Finanzen zu ruinieren, falls dem Verein etwas passieren sollte, was wir natürlich nicht hoffen.
Der vorliegende Vertrag ist aufgrund der geschilderten Gefahren für die FWG nicht akzeptabel. Wir werden der Vorlage zu einem hochriskanten Vertrag keinesfalls zustimmen.